Wir nehmen ihnen nichts weg!

Wir nehmen ihnen nichts weg!

Das Verhältnis zwischen Rechtsanwälten und Mediatoren ist meist nicht so innig (es sei denn, die Mediatorin oder der Mediator ist selbst Anwältin oder Anwalt). Das liegt einmal daran, dass zwischen den beien Professionen ein Konkurrenzdenken besteht und zumindest bei nichtmediatorischen Anwälten die Meinung vorherrscht, die Mediatoren bieten hier etwas an, was die Rechtsanwälte eigentlich schon immer angeboten haben und anbieten.

Ein Konkurrenzdenken ist in diesem Zusammenhang allerdings völlig fehl am Platz. Die Mediatoren nehmen den Anwälten nichts weg. Auch im Rahmen einer Mediation sind die Medianden, das sind die Personen, die Mediation in Anspruch nehmen, durchaus auf anwaltliche Beratung und Hilfe angewiesne. Denn selbst ein Anwaltsmediator kann ja den Beteiligten keinen individuellen Rechtsrat erteilen, er verlöre sofort seine neutrale/allparteiliche Stellung. Er kann allenfalls allgemeine Hinweise geben. Dies hat auch der Gesetzgeber so gesehen, denn § 2 MediationsG bestimmt: „Er (der Mediator) hat die Parteien, die ohne fachliche Beratung an der Mediation teilnehmen, auf die Möglichkeit hinzuweisen, die Vereinbarung bei Bedarf durch externe Berater überprüfen zu lassen.“ Im Laufe der Beratungen des Gesetzes im Bundestag wurde die Vorschrift sogar von einer Soll-Vorschrift (soll hinweisen) zu einer Muss-Vorschrift (hat hinzuweisen). Diese Pflicht besteht unabhängig vom Herkunftsberuf des Mediators, also auch für Anwaltsmediatoren, und das ist auch richtig so!

Demnach muss in den meisten Mediationen zumindest die Aufforderugn an die Parteien ergehen, sich anwaltlich beraten zu lassen. Den Rechtsanwälten gehen daher keine Fälle verloren. Sie haben möglicherweise weniger Arbeit, da sie nur beraten und keinen Schriftwechsel führen müssen. Betriebswirtschaftlich bleibt es aber gleich, da im Regelfall auf Zeithonorarbasis abgerechnet wird.

Auch bieten Mediatoren etwas anderes an, als das, was die Anwälte schon immer im Portfolio hatten. Hier herrscht allenfalls Sprachverwirrung. Die Rehctsanwälte behaupten von sich, dass sie die Interessen ihrer Mandanten wahrnehmen. Mit Interessen meinen Anwälte aber regelmäßig die Ansprüche ihrer Mandanten. Interessen und Ansprüche sind aber zwei Paar Schuhe, wie wir nicht erst seit dem Orangen-Beispiel wissen. Mediatoren versuchen eben, die Interessen und Bedürfnisse, auf denen die Ansprüche basieren, herauszufinden und damit den Rahmen der möglichen Lösungen zu erweitern. Das ist nicht anwaltliche Tätigkeit. Anwälte versuchen, die Ansprüche (die sie Interessen nennen) dann juristisch zu begründen. Das geht in der Regel nur über die Vergangenheit, nur in wenigen Ausnahmen spielt die Zukunft für die juristische Lösung eines Falls eine Rolle (z.B. Sorgerecht für Kinder). Mediatoren hingegen führen dei Medianden dahin, eine im Hinblick auf die Zukunft tragfähige Lösung zu finden. hier spielt die Zukunft die Hauptrolle. Ein weiterer entscheidender Unterschied ist, dass eben die Mediatoren nicht entscheiden und auch keinen Rat geben. Sie halten sich weitgehend (oder gänzlich) aus der Lösungsfindung raus und befähigen nur die Medianden, selbst Lösungen zu (er-) finden.

Demnach brauchen Anwälte und Mediatoren weder Angst voreinander noch sonstige Vorbehalte haben. Sie sollten vielmehr lernen, im wohlverstandenen Interesse ihrer Kunden (Klienten/Medianden) zusammenzuwirken.

Gerfried Braune

Mediator, Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556

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