Werden die vom Fahrtwind einer vorbeikriechenden Schnecke umgeweht?
Heute habe ich (von mir schon gar nicht mehr erwartet) von einem saarländischen Ministerium eine bereits am 10.04.2014 beantragte Bescheinigung per Post erhalten mit dem Datum des 20.08.2014. Toll! Ich hatte schon gar nicht mehr damit gerechnet, zumal ich nie eine Eingangsbestätigung erhalten habe noch irgendeinen Hinweis darauf, dass die Angelegenheit bearbeitet wird. Nein, statt dessen haben die 4 Monate und 10 Tage geprüft, ob der von uns angebotene IHK-Zertifikatslehrgang „Mediator/-in im Unternehmen“ dem § 4 Nr. 21 a, Doppelbuchstabe bb UStG unterfällt. Eine durchaus verantwortungsvolle und zeitraubende Tätigkeit.
Gott sei Dank ist diese Bescheinigung nicht gebührenpflichtig, Wenn ich die vielen Arbeitsstunden hätte bezahlen müssen – oh weh!