Wenn Sie meinen, Erbrecht ist langweilig…

Wenn Sie meinen, Erbrecht ist langweilig…

Martin Büdenbender  / pixelio.de
Martin Büdenbender / pixelio.de

…dann haben Sie noch nie geerbt! Das war die Einleitung seinerzeit in der Erbrechtsvorlesung von Professor Fritz Brecher in Saarbrücken. Und er hat damit recht.Jeder, der einmal an einer Erbsache beteiligt war oder sie begleitet hat, weiß, wie emotional die Beteiligten hier agieren. Alle vermeintlichen Verletzungen der letzten Jahre bilden den Nährboden für Auseinandersetzungen, die von Außenstehenden kaum begreifbar sind. Neid und Missgunst tun ihr Übriges und schon werden ( hoffentlich im übertragenen Sinn) die Messer gewetzt.

Für diese Fälle ist Mediation das Mittel der Wahl, um die Konflikte aufzulösen und einer Lösung zuzuführen. Juristischer Beistand hilft meist nicht viel, weil die emotionale Seite des Konflikts von der Juristerei konsequent ausgeblendet wird. Das gilt auch für gerichtliche Auseinandersetzungen. Letztlich wird hier der Konflikt entschieden, aber nicht gelöst. Demgegenüber wir in der Mediation auch die emotionale Seite des Konflikts berücksichtigt. Oft reicht es auch aus, wenn die Beteiligten einfach einmal den anderen ihre Sicht der Dinge und ihre Emotionen schildern können und die andere Seite auch zuhört und versteht.

Der Vorteil von Mediation in Erbstreitigkeiten ist zudem, dass bei erfolgreicher Mediation die Beteiligten – in der Regel nahe Verwandte – ihre Beziehung aufrecht erhalten oder sogar verbessern können. Alle Streitende gehen ohne Gesichtsverlust aus dem Prozess der Mediation hervor.

Eine Mediation in Erbstreitigkeiten kommt in aller Regel schneller zu einem Abschluss als ein Gerichtsverfahren und ist zudem auch billiger. Der größte Vorteil dürfte aber auch sein, dass die Lösungen, die in der Mediation gefunden werden, die Interessen der Beteiligten berücksichtigt und die Beteiligten ihre eigene Lösung unabhängig von irgendwelchen Juristischen Regeln schaffen können (natürlich in den Grenzen der Privatautonomie).

So dürfte es letztlich auch für Rechtsanwälte durchaus attraktiv sein, ihren Erbrechtsmandanten Mediation vorzuschlagen, da sie so ihre Klienten am besten zufriedenstellen und als Beratungsanwälte bleiben sie ja im Verfahren drin.

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556

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