Wenn man die Kolleginnen heimlich filmt, sollte man zumindest auf seinen USB-Stick aufpassen

Wenn man die Kolleginnen heimlich filmt, sollte man zumindest auf seinen USB-Stick aufpassen

Die Saarbrücker Zeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe, das ein saarländischer Polizist seine Kolleginnen in Umkleideräumen und angeblich auch auf Toiletten gefilmt haben soll. Er legte mittlerweile ein Geständnis ab und ist mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert worden.

Herausgekommen sind die Taten dadurch, dass der Täter seinen USB-Stick auf dem Parkplatz vor dem Polizeiareal verloren hatte. Ein ehrlicher Finder gab ihn bei der Polizei ab. Der Stick wurde überprüft und es wurde sofort eine Sonderermittlungsgruppe gebildet. Nach den Angaben der Saarbrücker Zeitung zeigen die Videos auf dem USB-Stick Frauen in Umkleideräumen, angeblich auch auf Toiletten und in Duschen. Die Aufnahmen stammten von drei Polizeidienststellen. So kam die Ermittlungsgruppe schnell auf den Tatverdächtigen, der auf diesen drei Dienststellen eingesetzt war. Daraufhin wurde auf richterliche Anordnung auch der Arbeitsplatz des 30-jährigen Kommissars durchsucht.

Der Beamte war auch bei der Opferschutzorganisation „Weißer Ring“ ehrenamtlich als Jugendbeauftragter und Leiter einer Außenstelle tätig. Auch von diesen Ämtern wurde er seitens dieser Organisation sofort entbunden.

So schnell wird man vom Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft zum Beschuldigten. Was treibt jemanden an, seine gesamte Existenz für ein paar Filmchen von den nackten Kolleginnen aufs Spiel zu setzen?

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556
3 Gedanken zu „Wenn man die Kolleginnen heimlich filmt, sollte man zumindest auf seinen USB-Stick aufpassen
  • RA JM 28. Mai 2013 um 18:48 Uhr

    Der Gute hatte wohl einen anderen Stick im Kopf. 😉

  • Lemmy K. 28. Mai 2013 um 20:37 Uhr

    Ich vermute mal, dass die einfache Verfügbarkeit der (Tat-)Mittel und die unschwierige Umsetzung des verdeckten Filmens die Bereitschaft sich zuvor der spröden Lektüre des Strafgesetzbuchs hinzugeben, bremst. Wozu RTFM, wenn an die Tat nahezu aus dem Handgelenk begehen kann?

    Wie kann eine Handlung echtes Unrecht mit gravierenden Folgen sein, wenn man sie so einfach begehen kann?

  • Miraculix 29. Mai 2013 um 11:59 Uhr

    „Was treibt jemanden an, seine gesamte Existenz für ein paar Filmchen von den nackten Kolleginnen aufs Spiel zu setzen?“

    Nachdem Polizisten in Deutschland praktisch folgenlos
    – friedliche Bürger verprügeln,
    – Demonstranten blenden,
    – Unschuldige verfolgen,
    – vor Gericht lügen
    dürfen wundert es mich eigentlich nicht. Er hielt sich
    vermutlich für unantastbar.

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