Wenn das Mandat erteilt ist, ist noch nicht alles gut
Hauptsache, der Mandant hat die Vollmacht unterschrieben. Dann ist alles in Ordnung. So denken manche (viele?) Anwälte und lassen sich dann Zeit, bis der Mandant das erste Lebenszeichen des Anwalts erhält. Das ist kontraproduktiv!
Ein Mandant erwartet von seinem Anwalt, dass er mit seinem (für ihn außerordentlich wichtigen) Anliegen ernst geworden wird, mag es auch für den Anwalt ein Feld-, Wald-, Wiesenmandat sein. Dieses Gefühl, ernst genommen zu werden, macht der Mandant daran fest, wie schnell der Anwalt für ihn tätig wird oder zumindest deutlich macht, dass das Anliegen des Mandanten angekommen ist. Daher muss der Anwalt noch am gleichen Tag zumindest eine Mandatsbestätigung absenden (oder per Mail schicken), in der zumindest in groben Zügen auch der zeitliche Horizont der Mandatsbearbeitung erkennbar ist. Der Mandant nimmt durchaus in Kauf, wenn der Anwalt die Angelegenheit nicht sofort bearbeitet, sofern er weiß, dass der Anwalt sein Anliegen aufgenommen hat und wann ungefähr mit einer Tätigkeit des Anwalts zu rechnen ist.
Nicht wie in einem Fall, der mir kürzlich untergekommen ist. Dort hat der Mandant am 10. November in einer Sache Mandat erteilt, in der der Mandant von einer drohenden Verjährung am 31.12. ausging. Die Mandatsbestätigung datiert dann vom 22.12.! Dies obwohl klar war, dass die Frage der Deckung seitens der Rechtsschutzversicherung noch geklärt werden müsste vor Ablauf der Verjährung.
Ohne den Mandanten zu informieren war der Anwalt zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verjährung erst am 23.1. abläuft. Obwohl die Sache außergerichtlich bereits ausgeschrieben war und nur Klage hätte eingereicht werden müssen, wurde die Gegenseite nochmals außergerichtlich angeschrieben. Wunder sich da noch irgendwer, dass es dann Streit bei der Honorarfrage gab und der Mandant diese Kanzlei nie mehr aufsuchen wird?
Dies ist sicherlich ein extremer Fall. Aber es täte manchem Anwalt gut, sich einmal die Sichtweise der Mandanten zu eigen zu machen und seine eigene Bearbeitung des Mandats nicht nur aus der Sicht des Juristen sondern auch einmal aus der Sicht des Mandanten anzuschauen.
Den eigenen Mandanten zufrieden zu stellen (nicht nur durch gute juristische Arbeit, die der Mandant ohnehin voraussetzt und die er nicht beurteilen kann) sondern durch eine gute Komunikation mit dem Mandanten. Das erleichtert das Kanzleimarketing, da immer noch die meisten Mandanten durch Empfehlung kommen.