Was macht eigentlich das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren?
Es geht langsam aber (hoffentlich) sicher voran, wie man aus dieser Aufnahme der 84. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 20.01.2011 sehen kann:
Quelle: Parlamentsfernsehen – Web-TV
Siehe auch das Protokoll dieser Sitzung, dort die Seite198 bzw. die „zu Protokoll gegebenen Reden“ auf Seiten 198 ff.
Am 23.02.2011 ist der Gesetzentwurf Thema bim Rechtsausschuss. Es soll dann über den Zeitpunkt der öffentlichen Anhörung beschlossen werden.