Was macht eigentlich das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren?

Was macht eigentlich das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren?

Es geht langsam aber (hoffentlich) sicher voran, wie man aus dieser Aufnahme der 84. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 20.01.2011 sehen kann:

Quelle: Parlamentsfernsehen – Web-TV

Siehe auch das Protokoll dieser Sitzung, dort die Seite198 bzw. die „zu Protokoll gegebenen Reden“ auf Seiten 198 ff.

Am 23.02.2011 ist der Gesetzentwurf Thema bim Rechtsausschuss. Es soll dann über den Zeitpunkt der öffentlichen Anhörung beschlossen werden.

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556

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