War ja nur ein Fehler des Navi’s
Stellen Sie sich vor, Sie kommen aus Ihrem Urlaub zurück und Ihr Haus ist völlig leer geräumt. Alles ist weg. So ging es einer einer US-Amerikanerin aus dem Bundesstaat Ohio. Und die Polizei wollte ihr auch nicht helfen, weil der Täter die First National Bank war, die das Haus leergeräumt und in Besitz genommen hatte (dort geht das schneller als bei uns, wenn man mit den Hausraten im Rückstand ist).
Der Haken an der Sache war nur, dass die Hauseigentümerin nicht mit den Hausraten im Rückstand war. Nein, die First National Bank war nicht einmal die Kreditgeberin für das Hausdarlehen.Es ging eigentlich um ein Haus auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Die Bank hatte mit einer Zwangsversteigerungsagentur zusammengearbeitet. Angeblich hatte das Navigationsgerät den Mitarbeiter versehentlich zu dem falschen Haus geschickt. Und da die Eigentümerin in Urlaub war und der Rasen nicht sauber gemäht war, nahmen sie an, dass das das richtige Haus war. Ihre Sachen wurden teilweise versteigert, verkauft oder in den Müll geworfen. Sie selbst konnte nach Rückkehr aus dem Urlaub nur über ein Fenster in das Haus gelangen, da das Schloss ausgewechselt war.
Und die Bank? Sie lehnt alle Schadensersatzansprüche ab. Das sei ihr noch nie passiert. Nachdem die Betroffene der Bank eine Aufstellung über 18.000 $ übergeben hatte, erklärte der Filialleiter der betroffenen Frau schlicht: „Wir bezahlen Ihren Einkauf nicht. So ist es einfach.“
Da scheint unser Rechtssystem doch etwas besser zu funktionieren. So einfach kann die Bank nicht ein Haus räumen und einfach die vorgefundenen Sachen verkaufen oder verwerten. Hier geht das nur über ein Zwangsversteigerungsverfahren bzw. ein anschließendes Räumungsverfahren. Aber ein Regulierungsbeauftragter einer Versicherung hat mir einmal erzählt, dass er einen Haftpflichtfall einer Abrissfirma zu bearbeiten hatte. Da hatte der Polier den Plan verkehrt herum gehalten und hat das gegenüberliegende Haus abgerissen, als die Bewohner in Urlaub waren. Auch nicht schlecht! Aber da hat die Versicherung reguliert.
Ich wünsche allen, die im Urlaub sind, geruhsame Urlaubstage und dass das Haus nach der Rückkehr nicht geräumt oder abgerissen ist.
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Ein Gedanke zu „War ja nur ein Fehler des Navi’s“
Naja, nur weil die Bank das ablehnt, heißt es ja noch lange nicht, dass die Betroffene keinen Anspruch auf den Schadensersatz hat.
Was mich zur deutschen Rechtslage interessieren würde: Hätte die Betroffene einen Anspruch auf Herausgabe der verkauften Sachen? Gutgläubiger Erwerb greift ja beim Diebstahl nicht, aber ist das überhaupt ein Diebstahl?