Mediation-Saar

Homepage der Mediation-Saar GbR Margit Klasen-Braune & Gerfried Braune

Unser Mediationsblog

Anschnallpflicht für Hunde?

…besteht nicht. Allerdings stellt ein Hund im Auto in der Straßenverkehrsordnung eine Ladung dar, die so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können (§ 22 StVO). Ferner regelt § 23 StVO, dass der Fahrzeugführer dafür verantwortlich

Nullsummenspiel

Bei einem Nullsummenspiel sind die Gewinne und Verluste aller Spiele gleich null. Demnach ist auch jeder Zivilprozess zunächst einmal ein Nullsummenspiel, da der Gewinn des Klägers dem Verlust des Beklagten entspricht. Selbst wenn ein Richter es wollte, kommt er aus dieser Begrenzung nicht heraus, da der Kuchen der möglichen Lösungen (ohne Zustimmung der Parteien) nicht

Irrtum über Sonderkündigungsrecht berechtigt nicht zur Anfechtung des Zuschlagsbeschlusses

Irren ist menschlich! Nicht jeder Irrtum ist aber juristisch relevant. Dies musste sich eine Beschwerdeführerin vom Landgericht Saarbrücken sagen lassen. Sie war in einem Versteigerungstermin höchstbietende geblieben. Es handelte sich um eine Teilungsversteigerung eines vermieteten Objekts. Im Versteigerungstermin hatte der Rechtspfleger darauf hingewiesen, dass das Objekt vermietet ist. Ferner wies er auf das Sonderkündigungsrecht des

OLG Saarbrücken: Schadensersatz bei Schlagloch

Pech hatte die Fahrradfahrerin, die eine Landesstraße befuhr. In einer Ortsdurchfahrt befand sich am Scheitelpunkt einer abschüssigen Kurve ein tiefes Schlagloch. Die Radfahrerin geriet mit dem Vorderrad in das Schlagloch und stürzte so schwer, dass sie mit einer schweren Gehirnerschütterung, einem HWS-Schleudertrauma, einer Prellung der linken Thoraxhälfte und Schürfwunden drei Tage stationär im Krankenhaus aufgenommen
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner