Die Arbeit hat sich doch gelohnt!
Ein Anwalt beantragte Verfahrenskostenhilfe für die Ausschlagung einer Erbschaft, die mit mindestens 200.000 € überschuldet war. Der Rechtspfleger gewährte Verfahrenskostenhilfe und setzte den Streitwert auf 1.000 € fest. Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies das Saarländische Oberlandesgericht zurück. Die Höhe der auf dem Nachlass lastenden Verbindlichkeiten sei für die Streitwertfestsetzung ohne jegliche Bedeutung. Der Streitwert sei