Verzögerung durch Besuch beim Anwalt kein Verstoß gegen Schadensminderungspflicht
Die Parteien stritten in zweiter Instanz vor dem Landgericht Saarbrücken um restlichen Nutzungsausfall aus einem Verkehrsunfall. Die Beklagtenseite wollte nicht den vollen verlangten Nutzungsausfall bezahlen, da sich der Reparaturbeginn angeblich verzögert habe, weil der Kläger zunächst seinen Anwalt beauftragt hatte. Der Unfall ereignete sich am 22.06.2009. Am gleichen Tag setzte sich der Kläger mit seinem