Mediation-Saar

Homepage der Mediation-Saar GbR Margit Klasen-Braune & Gerfried Braune

Unser Mediationsblog

Doch keine Kosten eines Prozesses als außergewöhnliche Belastungen ?!

Am 12.5.2011 hatte der Bundesfinanzhof seine bisherige restriktive Rechtsprechung zur Anerkennung von Kosten eines Zivilprozesses aufgegeben und entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses dann als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden können, wenn der Zivilprozess nicht völlig aussichtslos ist und auch im Hinblick auf das Kostenrisiko nicht mutwillig (Urteil vom 12. Mai 2011 – VI R 42/10, siehe

Ja ja die Routine

Im Beck-Blog hat Hans-Otto Burschel hier bereits auf einen Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts hingewiesen, in dem das Amtsgericht – Familiengericht in Saarbrücken kräftig abgewatscht wird. Was war geschehen? Ein Vater hatte am 21.3.2011 Antrag in einem Umgangsrechtsverfahren gestellt. Der Richter (oder die Richterin, pardon meine Damen) griff nur zum 08/15-Formular und forderte einen Kostenvorschuss an

Der Engel muss nicht weg!

Die Friedhofssatzung sah in § 20 Abs. 1 b Nr. 6 vor, dass die auf dem Grab anzubringende Namenstafel 40 cm Breite und 30 cm Höhe nicht überschreiten dürfe. Die trauernde Witwe ließ aber noch einen Grabschmuck in Form einer mit der Grabplatte fest verbundenen Engelsfigur von 35 cm Höhe aufstellen. Das war der Gemeinde

Wenn das Pferd vor dem Auto scheut

Das Saarländische Oberlandesgericht musste sich mit der Frage der Gefährdungshaftung eines KFZ-Halters auseinandersetzen, wenn ein durch das Anfahrgeräusch scheuendes Pferd den Reiter umwirft, der das Pferd zuvor an der Longe geführt hat (Urteil vom 15.11.2011 – Aktenzeichen 4 U 593/10 – 184).

Die Verschwiegenheitspflicht des Mediators nach § 4 MediationsG – Es bleibt auch in Zukunft unter uns

In § 4 des kürzlich verabschiedeten Mediationsgesetzes ist die Verschwiegenheitspflicht des Mediators festgeschrieben. Nach dieser Vorschrift sind der Mediator selbst und die „in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen“ zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Kreis der eingebundenen Personen soll nach der Begründung der Bundesregierung sehr eng zu verstehen sein. Demnach fallen nur die Bürokräfte des Mediators

Konfliktmanagement tut not!

Vor kurzem hatte ich bereits auf den Blogbeitrag des Handelsvertreter Blogs hier hingewiesen. Dort wird von einer Richterin beim Arbeitsgericht geschrieben, der es in einer Sitzung gelang, einen offenbar für alle befriedigenden Vergleich auszuhandeln und zwar mit mediativen Mitteln und Techniken.

Attention Madame, Glatteis!

So hatte sie leider niemand gewarnt, als die Klägerin auf dem nur 50 m neben der Blies (einem Nebenfluss der Saar) gelegenen Parkplatz eines Supermarktes aus dem Auto ausstieg und in Richtung Markt ging. Nach nur wenigen Schritten rutschte sie auf einer zugefrorenen Wasserrinne aus und brach sich den Ellenbogen des rechten Arms. Deshalb musste
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