20.000 € für einen Dekubitus
Das erkläre ich den angehenden Pflegedienstleitern, die ich für ein Sozialunternehmen im Bereich Haftungsrecht ausbilde, immer nachdrücklich: Die Pflegedokumentation hinsichtlich der Dekuptiusprophylaxe ist das A und O, um sich gegen spätere Schadensersatzansprüche abzusichern. All dies war offensichtlich den Ärzten in einem Krankenhaus unbekannt, wie sich aus dem Urteil des Landgerichts Bonn vom 23.12.2011 (Aktenzeichen 9