Abrechnung nur nach Verbrauch, wenn in allen Wohnungen Wasserzähler angebracht sind?
In einem Urteil vom 31.01.2012 (Aktenzeichen 212 C 38/12) hat sich das Amtsgericht Köln mit der Frage auseinandergesetzt, ob in einem Mietshaus der Wasserverbrauch sowie das Abwasser nach quadratmeterzahlen oder nach Verbrauch abzurechnen sind, wenn in jeder Wohnung ein Wasserzähler angebracht ist. In dem vom Amtsgericht Köln entschiedenen Fall war gemäß Mietvertrag die Abrechnung der