Mediation-Saar

Homepage der Mediation-Saar GbR Margit Klasen-Braune & Gerfried Braune

Unser Mediationsblog

Wozu Mediation? Ich habe doch Recht und/oder einen guten Anwalt!

Ist Mediation nur die zweite Wahl, wenn man doch Recht hat oder meint, seinen Anspruch durchsetzen zu können? Nein! Mediation ist auch dann sinnvoll, wenn man sich in der stärkeren Position wähnt und nicht nur in der schwächeren. Wer seine Position für schwach hält, ist in der Regel eher bereit, sich auf ein Mediationsverfahren einzulassen.

Keine Mademoiselles mehr

Ein Blick ins nahe Ausland: In Frankreich wurden die Behörden von dem Premierminister angewiesen, die Ausdrücke „Mademoiselle“, „nom de jeune fille“ (=Mädchenname), „nom patronymique“ (=Vatersname), „nom d’épouse“ (=Name der Ehefrau) und „nom d’épuox“ (=Name des Ehemannes) in Formularen und Korrespondenz nicht mehr zu verwenden.

Nach dem Unfall bloß nicht den Sicherheitsgurt lösen

…auch wenn das Auto nachts unbeleuchtet auf der Überholspur liegenbleibt. Das dachten sich offenbar die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe, als sie einer Autofahrerin für die Körperschäden ein Mitverschulden von 60 % einräumten. Die Klägerin hatte die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren und war nach einem Aufprall gegen die Mittelleitplanke unbeleuchtet und nicht mehr fahrbereit auf

Erkennungsdienstliche Behandlung trotz Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens steht der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen nicht entgegen, wenn ein Restverdacht fortbesteht und die Persönlichkeitsstruktur des Betroffenen zusätzlich für eine Wiederholungsgefahr spricht. So lautet der Leitsatz eines Urteils des Verwaltungsgerichts Saarlouis vom 13.2.2012,Aktenzeichen 6 K 2434/10.

Die 300 sind voll!

Gestern war es soweit: Der dreihundertste Artikel in meinem Blog! Manche Vielblogger werden darüber lächeln. Für mich war es Anlass, einmal zu analysieren, welche Artikel gut gelaufen sind und welche weniger.

Ist unser Arbeitsrecht noch zeitgemäß?

Nein! Ich will nicht das gesamte Arbeitsrecht zur Diskussion stellen. Es passt nach wie vor auf die meisten Arbeitsverhältnisse. Mir geht es um den Zeitbezug des Arbeits- und Dienstvertrages. Bekanntlich grenzt man ja Werk- und Dienst- bzw. Arbeitsverträge danach ab, dass der Werkvertrag ergebnisbezogen ist, während beim Arbeits- und Dienstvertrag das Zeitmoment im Vordergrund steht.

Du oder ich oder wie gehe ich Konflikte an?

Jeder hat seine eigene Art und Weise, Konflikte anzugehen. Diese lassen sich im Prinzip in zwei unterschiedliche Handlungsmaximen einordnen: Zum einen die Orientierung an den eigenen Zielen und Belangen und zum anderen Orientierung an den Zielen des Konfliktgegners. Es ergibt sich demnach folgende Matrix:
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