Gestern war es soweit: Der dreihundertste Artikel in meinem Blog! Manche Vielblogger werden darüber lächeln. Für mich war es Anlass, einmal zu analysieren, welche Artikel gut gelaufen sind und welche weniger.
Nein! Ich will nicht das gesamte Arbeitsrecht zur Diskussion stellen. Es passt nach wie vor auf die meisten Arbeitsverhältnisse. Mir geht es um den Zeitbezug des Arbeits- und Dienstvertrages. Bekanntlich grenzt man ja Werk- und Dienst- bzw. Arbeitsverträge danach ab, dass der Werkvertrag ergebnisbezogen ist, während beim Arbeits- und Dienstvertrag das Zeitmoment im Vordergrund steht.
Jeder hat seine eigene Art und Weise, Konflikte anzugehen. Diese lassen sich im Prinzip in zwei unterschiedliche Handlungsmaximen einordnen: Zum einen die Orientierung an den eigenen Zielen und Belangen und zum anderen Orientierung an den Zielen des Konfliktgegners. Es ergibt sich demnach folgende Matrix:
Der Beklagte eines Verfahrens vor dem Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 15.2.2012, Aktenzeichen 5 O 17/11) wurde auf Zahlung eines Betreuungs- und Haushaltsführungsschadens wegen der Tötung der Mutter des klagenden Kindes bei einem Verkehrsunfall sowie auf Feststellung zukünftiger Schäden in Anspruch genommen.
Deutschland, das Land der Vereine. Circa 600.000 Vereine gibt es hierzulande. Jeder Vorstand hat einen mal kleinen, mal größeren Vorstand. Millionen von Erhrenamtsträgern müssen daher ihre Zeit in Vorstandssitzungen verbraten. Die Effizienz von solchen Sitzungen – so auch meine eigene Erfahrung – könnte wesentlich höher sein und hängt in der Regel von der Kompetenz (oder
Ich preise Mediation eigentlich nur sehr ungern über das Kostenargument an. Es muss nicht etwas besser sein, nur weil es billiger ist. Ist die Möglichkeit, nach Beendigung des Konflikts noch gut miteinander umgehen zu können, selbst eine für sich maßgeschneiderte Lösung zu finden, den Konflikt tatsächlich zu beenden statt ihn entscheiden zu lassen, in Geldwert
Oft wird man gefragt, was der Unterschied zwischen Konsens und Kompromiss ist. Die Kandidatenkür von Gauck zum Bundespräsidenten ist ein Musterbeispiel, um den Unterschied zu erklären. Die Einigung auf Gauck als Bundespräsidentenkandidat ist eindeutig ein Kompromiss.
Jahrzehnte hatte ich angenommen, die umgekehrte Version „Non scholae sed vitae discimus“ sei die richtige Version. Das hatten uns die Lehrer immer als historische Tatsache vermittelt (besonders in dem humanistischen altsprachlichen Gymnasium, das ich besuchte). Tatsache ist, dass die in der Überschrift dargestellte Form richtig ist (siehe hier), auch wenn man uns das verheimlicht hat
Wir haben fast alle versucht, mit einer To-Do-Liste klar zu kommen. Oft ist das Ergebnis, dass manche Aufgaben auf der Liste Staub ansetzen, andere, die uns liegen, arbeiten wir schnell ab. Wie schaffen wir es, eine To-Do-Liste so zu führen, dass wir die darin aufgelisteten Arbeiten wirklich erledigen?
Verschweigt der Arbeitnehmer bei der Einstellung auf entsprechende Frage seine Schwerbehinderung kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag zumindest dann nicht wegen Täuschung anfechten wenn die Falschbeantwortung der Frage für den Abschluss des Arbeitsvertrages nicht ursächlich war (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Juli 2011 – 2 AZR 396/10).