Mediation-Saar

Homepage der Mediation-Saar GbR Margit Klasen-Braune & Gerfried Braune

Unser Mediationsblog

Wozu Mediation? Ich habe doch Recht und/oder einen guten Anwalt!

Ist Mediation nur die zweite Wahl, wenn man doch Recht hat oder meint, seinen Anspruch durchsetzen zu können? Nein! Mediation ist auch dann sinnvoll, wenn man sich in der stärkeren Position wähnt und nicht nur in der schwächeren. Wer seine Position für schwach hält, ist in der Regel eher bereit, sich auf ein Mediationsverfahren einzulassen.

Keine Mademoiselles mehr

Ein Blick ins nahe Ausland: In Frankreich wurden die Behörden von dem Premierminister angewiesen, die Ausdrücke „Mademoiselle“, „nom de jeune fille“ (=Mädchenname), „nom patronymique“ (=Vatersname), „nom d’épouse“ (=Name der Ehefrau) und „nom d’épuox“ (=Name des Ehemannes) in Formularen und Korrespondenz nicht mehr zu verwenden.

Nach dem Unfall bloß nicht den Sicherheitsgurt lösen

…auch wenn das Auto nachts unbeleuchtet auf der Überholspur liegenbleibt. Das dachten sich offenbar die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe, als sie einer Autofahrerin für die Körperschäden ein Mitverschulden von 60 % einräumten. Die Klägerin hatte die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren und war nach einem Aufprall gegen die Mittelleitplanke unbeleuchtet und nicht mehr fahrbereit auf

Erkennungsdienstliche Behandlung trotz Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens steht der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen nicht entgegen, wenn ein Restverdacht fortbesteht und die Persönlichkeitsstruktur des Betroffenen zusätzlich für eine Wiederholungsgefahr spricht. So lautet der Leitsatz eines Urteils des Verwaltungsgerichts Saarlouis vom 13.2.2012,Aktenzeichen 6 K 2434/10.
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner