Das verflixte siebente Jahr
Es ist schon einige Jahre her: Es ging vor dem Familiengericht u.a. um Kindesunterhalt. Das unterhaltsbedürftige Kind war 6 Jahre alt. In der mündlichen Verhandlung staunte ich, als der Richter das Kind in die erste Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle einordnete. ich wies darauf hin, dass sich das Kind doch bereits im 7. Lebensjahr befinde (damals