Mediation-Saar

Homepage der Mediation-Saar GbR Margit Klasen-Braune & Gerfried Braune

Unser Mediationsblog

Ich bin mal gespannt…

Die Saarbrücker Zeitung berichtet hier, dass nun der Strafprozess gegen einen Polizisten wegen des Vorwurfs der Körperverletzung begonnen hat. Über den Vorfall war ich hier und hier fassungslos gewesen.

Wir warten weiter!!

auf das Mediationsgesetz. Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Mediationsgesetz) war am 13.06.2012, also gestern Gegenstand der Verhandlungen des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat. Der Bundestag hatte das Gesetz im Dezember 2011 einstimmig verabschiedet. Der Bundesrat hatte am 10.02.2012 den Vermitltungsausschuss angerufen. Dabei geht es den Bundesländern nicht um

Sind Sie auch so kreativ?

Ich hatte hier bereits einmal die Kanzleiphilosophie auf Anwalts-Homepages thematisiert. aber auch abgesehen davon gibt es nur wenige Homepages von Anwaltskanzleien, die den Betrachter vom Hocker reißen. Dies mag daran liegen, dass Anwaltsmarketing nicht zur Ausbildung der Jungjuristen gehört (von den alten wie mich ganz zu schweigen). Juristen zeichnen sich beim Marketing auch nicht gerade

Das Umgangsrecht in der Mediation

Das Umgangsrecht ist in der Trennungs- und Scheidungsmediation oft Gegenstand des Mediationsverfahrens. Hier gilt es, die Interessen der beiden Elternteile und die Interessen/das Wohl der Kinder unter einen Hut zu bringen.

Die gestohlene Eidechse

Kommunikation ist spannend, insbesondere wenn eine Begriffsverwirrung entsteht. Hier eine wahre Geschichte, die eine Kollegin als Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft tatsächlich erlebt hat.

Muss ich dem Gegner denn seine eigenen Unterlagen hinterhertragen?

Manchmal wundert man sich schon, über was sich Kollegen beschweren. So hat sich ein Kollege schriftsätzlich beim Gericht beschwert, dass ich ihm einige Anlagen zu meinem Schriftsatz nicht ebenfalls beigefügt hatte. Allerdings handelte es sich um Schreiben und sonstige Unterlagen, die der Kollege selbst in einem Insolvenzverfahren vorgelegt hatte, nämlich seine Anmeldung zur Insolvenztabelle nebst
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