Das zieht dem Vollstrecker nicht die Schuhe aus
Nein! Mit Schuhen darf der Vollziehungsbeamte des Finanzamtes die Wohnung nicht betreten! Das meinte eine türkischstämmige Schuldnerin. sie schuldete dem Finanzamt über 4.000 € Erbschaftssteuer und das Finanzamt beantragte einen Durchsuchungsbeschluss. Die Schuldnerin meinte, er dürfe nur in die Wohnung, wenn er, wie in ihrem Kulturkreis üblich, vorher seine Straßenschuhe auszieht. Das sei auch zum