Der Radfahrer muss Rücksicht nehmen
Wer als Radfahrer auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg dicht an der Hauswand vorbeifährt, haftet allein für den entstandenen Schaden. Dies hat der 22. Senat des Oberlandesgericht Frankfurt in einem Urteil vom 09.10.2012 (Aktenzeichen 22 U 10/11) entschieden.