Ein paar Rechtskenntnisse sollte der Anwalt schon haben
Es war mal wieder eine typische Verkehrsunfallsache. Die Versicherung wollte nicht regulieren. Deshalb wurde Klage eingereicht. Zunächst ließ die Haftpflichtversicherung ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen. Anschließend legte sie Einspruch ein und beantragte die Einstellung der Zwangsvollstreckung. Nur fünf Tage nach dem Einspruch rechnete sie den eingeklagten Schaden vorbehaltlos ab.