Der Anspruch ist nicht das Interesse
Nein, es liegt nicht am Unvermögen von Richtern, das es bei Gericht in aller Regel nicht zu einer interessengerechten Konfliktlösung kommen kann. Das Problem ist, dass den Richtern nur die Akte vorliegt. In der Akte befinden sich nur die Schriftsätze mit den Anträgen. Aber die Anträge beinhalten (zumindest in den meisten Fällen) nicht das Interesse