Lange Standzeit kein Mangel beim Gebrauchtwagen
Ein Käufer hatte bei einem Gebrauchtwagenhändler ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft.Die Kfz-Zulassungsstelle verweigerte dem Käufer die (erneute) Zulassung, weil das Fahrzeug in den letzten 19 Monaten vor der beanragten Wiederzulassung stillgelegt war. Nach Einholung des für die Zulassung erforderlichen Gutachtens stellte der Verkäufer das Fahrzeug wieder bereit und forderte den Käufer unter Fristsetzung auf, es abzuholen.