Mediation-Saar

Homepage der Mediation-Saar GbR Margit Klasen-Braune & Gerfried Braune

Unser Mediationsblog

Lange Standzeit kein Mangel beim Gebrauchtwagen

Ein Käufer hatte bei einem Gebrauchtwagenhändler ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft.Die Kfz-Zulassungsstelle verweigerte dem Käufer die (erneute) Zulassung, weil das Fahrzeug in den letzten 19 Monaten vor der beanragten Wiederzulassung stillgelegt war. Nach Einholung des für die Zulassung erforderlichen Gutachtens stellte der Verkäufer das Fahrzeug wieder bereit und forderte den Käufer unter Fristsetzung auf, es abzuholen.

Beratungshilfegebühren trotz Zahlungen des Anspruchsgegners

Wird ein Rechtsanwalt außergerichtlich für einen Mandaten tätig, dem Beratungshilfe bewilligt worden ist, werden Zahlungen des Anspruchsgegners auf die Anwaltsvergütung erst dann gemäß § 58 Abs. 1 RVG auf die aus der Landeskasse zu zahlende Rechtsanwaltsvergütung angerechnet, wenn der dem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit gesetzlich zustehende Vergütungsanspruch voll befriedigt ist. Dies hat das Landgericht Saarbrücken

1994 Was war da noch?

1994 Roman Herzog wird zum Bundespräsidenten gewählt Fußballweltmeisterschaft in den USA – Deutschland scheidet im Viertelfinale aus Steven Spielbergs Film Schindlers Liste erhält 7 Oscars Das neue Namensrecht wird eingeführt, Eheleute müssen keinen gemeinsamen Ehenamen mehr führen Der Eurotunnel zwischen Frankreich und England wird eröffnet

Sekt oder Selters

Bereits in der Arbeitsgemeinschaft an der Uni wurde uns beigebracht, dass ein Anwalt bei einem gewonnenen Prozess allenfalls eine Flasche Selters aufmacht. Der Sekt wird nur dann kaltgestellt, wenn man einen Prozess aus prozessualen Gründen gewinnt.

Moderation von Vertragsverhandlungen

In schwierigen Vertragsverhandlungen sitzen sich die Beteiligten gegenüber, beraten von ihren Anwälten und es wird wie im Basar um jede Formulierung gefeilscht. Oft geht hierbei das gemeinsame Ziel verloren, das mit dem angestrebten Vertrag erreicht werden soll.

Leinenzwang

Es war wieder einmal soweit:  Beim Spazierengehen mit meinen beiden Hunden wurde ich von einem Besserwisser belehrt, dass Hunde nicht unangeleint in der Natur und im Wald laufen dürften. Auf meine Rückfrage, wo das denn stehe, bekam ich die bereits bekannte Antwort, ich solle doch mal ins Gesetz (welches?) sehen. Daher hier zur Klarstellung:
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