Mediation-Saar

Homepage der Mediation-Saar GbR Margit Klasen-Braune & Gerfried Braune

Unser Mediationsblog

Verjährung von Ansprüchen wegen Veränderungen und Verschlechterung der Mietsache in sechs Monaten, auch wenn sie noch nicht entstanden sind

Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterung der Mietsache verjähren nach § 548 BGB in sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält. In einer Entscheidung vom 18.12 2008 hat das Saarländische Oberlandesgericht nun geurteilt, dass die Verjährungsfrist auch dann zu diesem Zeitpunkt in Lauf gesetzt wird, wenn die Ansprüche erst

Die Haftung des Hundehalters

Die Haftung des Hundehalters für von dem Hund verurssachte Schäden ergibt sich aus § 833 BGB.  Hundehalter ist, wer die Bestimmungmacht über den Hund hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Hudnes aufkommt, den allgemeinen Wert und Nutzen des Hudnes für sich in Anspruch nimmt und das Risiko des Verlustes trägt. Dies ist unabhängig

Wenn der Vermieter die Stromrechnung nicht bezahlt…

Das Landgericht Saarbrücken hat in einer Entscheidung vom 11.Mai 2009 (Aktenzeichen 5 T 236/09) klargestellt, dass das Kappen der Stromversorgung durch den Energieversorger keine verbotene Eigenmacht (§ 859 BGB) ist. Der Anspruch auf Belieferung mit Strom ist vertragsrechtlich zu beurteilen und nicht besitzrechtlich.

Anrufbeantworter – Fluch oder Segen?

Heute heißt er ja vornehm Sprachmailbox, weil normalerweise nur noch selten ein eigenes Gerät als Anrufbeantworter in der Kanzlei steht. Entweder ist die Sprachmailbox in die Telefonanlage integriert oder man verwendet die Sprachmailbox des Telefonproviders oder des Handys.

Freiwillgkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag

Wenn im Arbeitsvertrag die Klausel enthalten ist, dass die Gewährung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum monatlichen Gehalt erbringt, freiwillig und mit der Maßgabe erfolgen, dass auch bei einer wiederholten Zahlung kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet wird, so kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld streichen. So hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 21.01.2009 entschieden.

Kein Geld – keine Heizung

Die Versorgung von Mieträumen mit Gas, Strom, Wasser und Heizung darf der Vermieter auch dann nicht einstellen, wenn der Mietvertrag gekündigt ist und der Mieter keine Nebenkosten zahlt. Das galt bisher und so habe ich schweren Herzens die Vermieter auch beraten, die darüber – man kann es durchaus verstehen – nicht gerade glücklich waren. Doch
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