In einem heute veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Umsätze aus der entgeltlichen Verpflegung von Lehrern und Schülern einer Ganztagesschule durch einen privaten Förderverein der Umsatzsteuer unterliegen.Kläger war ein Förderverein von Eltern eines Gymnasiums. Dieser Förderverein hatte eine Cafeteria eingerichtet, um den Schülern und Lehrern ein Mittagessen zu bieten. Das war notwendig worden,