Falsche Angaben über Einkommen können zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führen
Wer im Unterhaltsprozess falsche Angaben hinsichtlich seines Einkommens macht und hierdurch Ehegattenunterhalt erschleicht, hat einen Unterhaltsanspruch gem. § 1579 Nr. 3 BGB wegen versuchten Prozessbetrugs und Nichtbeachtung der Vermögensinteressen des Unterhaltsschuldners verwirkt. Das hat der 1. Senat für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in einem Urteil vom 7.5.2009 (Aktenzeichen 9 UF 85/08) entschieden.