Beim Ehegattenunterhalt lassen sich mit dem begrenzten Realsplitting Steuern sparen. Das begrenzte Realsplitting bedeutet, dass der Unterhaltsgläubiger den Ehegattenunterhalt als Einkommen selbst versteuert und der Unterhaltsschuldner den gezahlten Unterhalt als Sonderausgaben absetzen kann. Dies geht bis zu einem Betrag von 13.805 €. Der Unterhaltsempfänger muss hierfür seine Zustimmung erteilen. Der Unterhaltsschuldner muss die dem Unterhaltsgläubiger