Anpassung einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich an veränderte Verhältnisse
Ein Ehepaar hatte am 24.11.1981 anlässlich der Trennung einen notariellen Vertrag über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs für die Zeit nach dem 31.10.1981 geschlossen. Im Jahre 1983 versöhnten sich die Eheleute wieder und lebten bis 1992 wieder zusammen und trennten sich dann erneut. Die Scheidung wurde erst 2006 eingereicht.