Und es tut sich doch was…
Heute beim Sonntagsfrühstück fand ich zu meiner Überraschung einen Hinweis darauf, dass das Bundesjustizministerium nun doch endlich einen Referentenentwurf einer Verordnung zum Mediationsgesetz mit dem sperrigen Namen „Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungs-Verordnung ZMediatAusbVO) den interessierten Kreisen zur Stellungnahme vorgelegt hat. Die Verordnung können Sie hier abrufen.
Inhaltlich ist der Verordnungsentwurf nicht gerade überraschend und es ist schon die Frage erlaubt, warum man für dieses Werk mehr als 18 Monate benötigt hat (wobei die Dauer der Regierungsbildung sicherlich die Fertigstellung nicht gerade beschleunigt hat). Die Verordnung hält sich bezüglich der Ausbildungsinhalte wortgetreu an die Vorgaben des Rechtsausschusses, die in der Begründung zum Mediationsgesetz enthalten waren. Um sich als „Zertifizierter Mediator“ bezeichnen zu dürfen, braucht man einen Berufsabschluss und mindestens zweijährige Tätigkeit in einem Grundberuf und eine mindestens 120 Zeitstunden lange Mediatorenausbildung.
Es gibt, das war aufgrund des Gesetzes klar, keine Zertifizierungsstelle. Zertifizierte Mediatoren müssen sich in zwei Jahren mindestens 20 Stunden fortbilden und im gleichen Zeitraum 4 Fälle bearbeiten und dokumentieren.
Man darf gespannt sein, wie sich die Mediationsverbände zu dem Entwurf äußern. Ich vermute mal, dass sie damit nicht so einverstanden sind, weil sie um ihre bisherige Einkommensquelle, nämlich das Zertifizieren von Mediatoren gegen gutes Geld nach ihren eigenen Qualitätskrterien, nun fürchten müssen. Sie haben ja bereits in einem gemeinsamen Arbeitspapier angekündigt, eine eigene Zertifizierungsstelle zu schaffen. Diese ist aber nach der Verordnung schlicht überflüssig.
Ich glaube auch nicht, dass hochgeschraubte „Qualitätskriterien“ die Mediation bekannter machen ödere dazu führen, dass Mediation verstärkt in Anspruch genommen wird. Hierfür brauchen wir Mediatorenpersönlichkeiten, die Mediation praktisch durchführen können und nicht vor Theorie strotzen. Das schafft Akzeptanz von Medation IND er Bevölkerung. Daher meine ich, dass der Entwurf der Verordnung den Spagat zwischen Qualitätsanforderungen und staatlicher Zurückhaltung durchaus schafft, wenn man sicherlich hinsichtlich der Stundenverteilung in den Mediationsausbildungen noch diskutieren kann.