Und das Bundesjustizministerium lässt sich Zeit

Und das Bundesjustizministerium lässt sich Zeit

Seit Ende Juli 2012, also seit eineinhalb Jahren ist das Mediationsgestz nun in Kraft getreten. Was nach wie vor fehlt, ist eine Verordnung nach § 6 des Mediationsgesetzes, die die Ausbildung und Fortbildung für Mediatoren regeln soll, die sich als „Zertifizierte Mediatoren“ bezeichnen dürfen.

Der Gesetzgeber hat hier einen einmaligen Weg eingeschlagen. Zum einen wird es keine Zertifizierungsstelle geben. Jeder, der eine Ausbildung genossen hat, die den Voraussetzungen der Verordnung genüge tut, kann sich aus eigener Machtvollkommenheit dann als zertifizierter Mediator bezeichnen. Kollegen, die der Meinung sind, dass die Voraussetzungen nicht gegeben sind, müssen dann als Konkurrenten dagegen vorgehen. Na ja, wir werden sehen, wie mediatorisch die Mediatoren damit umgehen werden.

Zum anderen kann sich bis zum Erlass der Verordnung noch niemand als zertifizierter Mediator bezeichnen und die Ausbildungsinstitute dürfen auch nicht mit einer Ausbildung zum zertifizierten Mediator werben. Alle Ausbildungsinstitute warten daher sehnsüchtig darauf, dass diese Verordnung endlich einmal erlassen wird. Derzeit scheint in dieser Frage aber das BMJ tief und fest zu schlummern – oder lag das an der langen Regierungsbildung. Meine Anfragen an das Ministerium wurden damit beschieden, ich solle doch hier auf der Seite des Ministeriums nachsehen. Dort werde veröffentlicht, wenn sich etwas tut. Dort tut sich aber seit Monaten überhaupt nichts.

Ein schlechter Verdacht kriecht hoch, wenn ich auf der Seite lese: „Eine Pflicht zum Erlass einer Rechtsverordnung oder Frist für ihren Erlass sieht das MediationsG nicht vor.“ Sollte sich hier das Ministerium leise weinend aus der Verantwortung stehlen und einfach die Arbeit der Formulierung einer solchen Verordnung entweder ganz liegen lassen oder auf den „St.Nimmerlein-Tag“ verschieben? Ich hoffe nicht.

Währenddessen versuchen einige Mediationsverbände, ihre eigenen Anforderungen zum Quasi-Maßstab zu machen. Klar, für viele war das Zertifizieren von Mediatoren nach ihren Anforderungen eine Gelddruckmaschine. Für mehr oder weniger happige Beiträge konnte man sich nach mehr oder weniger praxisnahen Kriterien von Leuten zertifizieren lassen, die außer Theorie keine Ahnung von Mediation haben. Hiergegen habe ich mich immer gesträubt. Wenn da teilweise als Voraussetzung für die Zertifizierung die Dokumentation von mehreren Mediationen verlangt wird, die mindestens 20 Sitzungen erfordert haben, dann kann ich als Mediationspraktiker nur den Kopf schütteln.

Genauso weltfremd ist, wenn eine Mediationsausbildung von mindestens 200 (Zeit-)Stunden zur Voraussetzung gemacht wird (zum Glück ist in der Begründung zum Mediationsgesetz nur von 120 Stunden die Rede). Da kann die Ausbildung nur durch unendlich viele Rollenspiele auf einen solchen Wert gedehnt werden.

Also, Herr Maas, ich hoffe, dass Sie als neuer Bundesjustizminister dafür sorgen, dass zeitnah die Verordnung zu § 6 des Mediationsgesetzes erlassen wird, damit auch mit dem Titel des zertifizierten Mediatoren geworben werden kann und so doch eine gewisse Qualitätsmarke geschaffen wird.

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556

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