Teuer ist’s einen Hund zu halten
Der Beitrag „Recht kurios: die Hundesteuerpflicht bei Menschen und Hunden – eine juristische Betrachtung“ im Blog Quinta Essentia hat mich auf die Idee gebracht, einmal die Hundesteuersätze der Landeshauptstädte der Bundesrepublik zu vergleichen. Frankfurt habe ich als Großstadt in den Vergleich einbezogen. Es interessierte mich auch, wie wir hier in Saarbrücken (das nach einen Bericht von Menth’s Health angeblich die teuersten Parkgebühren haben soll) im Vergleich mit den anderen Hauptstädten der Bundesländer stehen.
Wer nur einen Hund hält, kommt in Potsdam mit 84 € am billigsten weg, es folgen Hamburg, Frankfurt und Schwerin mit je 90 € und Wiesbaden, Düsseldorf und Magdeburg mit 96 €. Am teuersten sind Mainz (186 €) Hannover (132 €) und Bremen (122,64 €). Saarbrücken ist mit 120 € für den ersten Hund an viertletzter Position mit Berlin und Kiel.
Bei zwei Hunden staffeln sich die gesamten Hundesteuern von 180 € (in Hamburg) bis zu 402 € (in Mainz). Saarbrücken liegt mit 288 € für zwei Hunde im Mittelfeld auf Platz 10 der 17 Städte. Bei drei Hunden wird Hundesteuer zwischen 270 € und 640 € fällig. Am billigsten ist wieder Hamburg, gefolgt von Wiesbaden und München. Am teuersten sind Schwerin, Mainz und Hannover. Saarbrücken belegt wieder Rang 10.
richtig teuer kann es werden, wenn man einen sogenannten gefährlichen Hund hält, wobei die Definitionen und Rassen in den verschiedenen Hundesteuersatzungen unterschiedlich sind. Keine erhöhten Sätze für gefährliche Hunde verlangen die Städte Berlin, Bremen, Dresden. Saarbrücken und Wiesbaden. Ansonsten beträgt die Hundesteuer für den ersten „Kampfhund“ zwischen 500 € in Magdeburg bis zu 900 € in Frankfurt. Bei zwei gefährlichen Hunden werden dann gleich zwischen 1.000 € in Magdeburg und 1.800 € in Frankfurt fällig, wobei in Frankfurt diese Steuer für gefährliche Hunde auf 225 € ermäßigt wird, wenn der Hund eine Begleithundeprüfung abgelegt hat.
Hier die Tabelle:
2 Gedanken zu „Teuer ist’s einen Hund zu halten“
Den relativ bekannten rheinischen Antagonismus (schade, dass Städtefeindschaften nicht der Mediation bedürfen) finde ich zwar einigermaßen albern, erlaube mir aber den Hinweis darauf, dass es das größere der beiden NRW-Dörfer am Rhein so hält:
§ 3 Steuermaßstab und Steuersatz
(1) Die Steuer beträgt jährlich für jeden gehaltenen Hund 156,00 EUR. Soweit die Steuerpflicht nicht für ein volles Kalenderjahr besteht, beträgt die Steuer für jeden Monat der Steuerpflicht ein Zwölftel des Jahresbetrages.
(2) Für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches – Sozialhilfe – wird die Steuer auf Antrag auf 60,00 EUR jährlich ermäßigt, jedoch nur für einen Hund. […]
Hundesteuersatzung der Stadt Köln vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 14. Dezember 2007
Ich habe mich immer gefragt, wie es (die fiktiven) Kalle und Steffi mit ihren wohlgeratenen Gören Liam-Kevin, Tessa-Natscha und dem kleinen Kalle-Eminem (allerdings: nicht von Kalle) bezahlen konnten, „noch einen Köter an ihrem Elend zu beteiligen“ (Wiglaf Droste). Der Blick in die kommunale Steuersatzung hat mich aufgeklärt.
Eine schöne Erkenntnis am Sonntagmorgen.
Ich wohne in einer brandenburgischen Gemeinde (Groß Köris), in der ich nur 20,- € pro Jahr an Hundesteuern zu zahlen habe.