Gemeinsame Immobilie = verfestigte Lebensgemeinschaft = kein Trennungsunterhalt
Keine Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Unterhaltsklage und einstweilige Ansordnung auf Trennungsunterhalt gewährte das Saarländische Oberlandesgericht in einer Entscheidung vom 18.02.2009 Aktenzeichen 9 WF 19/09 PKH einer Ehefrau, die mit einem anderen Mann zusammen ein Haus gekauft hatte und dort zumindest die Küche und andere Räumlichkeiten gemeinsam nutzte.