Schlagwort: Unterhalt

Kindesunterhalt und zusätzliche Altersvorsorge

Aufwendungen des gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils für eine zusätzliche Altersversorgung und eine Zusatzkrankenversicherung sind unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig, wenn der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind andernfalls nicht aufgebracht werden kann. So lautet der Leitsatz eines Urteils des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 30.01.2013 (Aktenzeichen XII ZR 158/10).

Es ist zu wenig…

…was mir bleibt bzw. was ich bekomme. Das ist meist die Meinung der einen oder anderen Seite bei einer Familienmediation, wenn es um Unterhalt geht. Leider kommt es so gut wie nie vor, dass das vorhandene Einkommen reicht, alle Bedürfnisse zu befriedigen. Eine der schwierigsten Aufgaben für den Mediator ist es daher, bei einer Mediation

Unterhalt in der Familienmediation

Über kaum ein Thema wird in Trennungs- und Scheidungssituationen so ausgiebig und intensiv gestritten wie über Unterhalt. Dies gilt natürlich auch für Mediationsverfahren. Hier ist es besonders schwierig, als Mediator durch entsprechende Gesprächsführung die Klienten davon abzuhalten, sich in endlose Basarverhandlungen zu verstricken.

Falsche Angaben über Einkommen können zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führen

Wer im Unterhaltsprozess falsche Angaben hinsichtlich seines Einkommens macht und hierdurch Ehegattenunterhalt erschleicht, hat einen Unterhaltsanspruch gem. § 1579 Nr. 3 BGB wegen versuchten Prozessbetrugs und Nichtbeachtung der Vermögensinteressen des Unterhaltsschuldners verwirkt. Das hat der 1. Senat für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in einem Urteil vom 7.5.2009 (Aktenzeichen 9 UF 85/08) entschieden.

Begrenztes Realsplitting und Verjährung

Beim Ehegattenunterhalt lassen sich mit dem begrenzten Realsplitting Steuern sparen. Das begrenzte Realsplitting bedeutet, dass der Unterhaltsgläubiger den Ehegattenunterhalt als Einkommen selbst versteuert und der Unterhaltsschuldner den gezahlten Unterhalt als Sonderausgaben absetzen kann. Dies geht bis zu einem Betrag von 13.805 €. Der Unterhaltsempfänger muss hierfür seine Zustimmung erteilen. Der Unterhaltsschuldner muss die dem Unterhaltsgläubiger

Abänderungsklage trotz Erklärung, derzeit keinen Unterhalt zu fordern

Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Abänderungsklage des zum Unterhalt verpflichteten entfällt nicht bereits dann, wenn der Unterhaltsgläubiger erklärt, derzeit keinen Unterhalt geltend machen zu wollen. Das hat das Saarländische Oberlandesgericht in einem Beschluss über die sofortige Beschwerde gegen einen die Prozesskostenhilfe verweigernde Entscheidung des Familiengerichts klargestellt.
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