Kindesunterhalt und zusätzliche Altersvorsorge
Aufwendungen des gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils für eine zusätzliche Altersversorgung und eine Zusatzkrankenversicherung sind unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig, wenn der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind andernfalls nicht aufgebracht werden kann. So lautet der Leitsatz eines Urteils des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 30.01.2013 (Aktenzeichen XII ZR 158/10).