Werkstatt kein Erfüllungsgehilfe des Geschädigten bei Obliegenheiten
In einem Urteil vom 28.2.2012 (Aktenzeichen 4 U 112/11 – 34) hat das Saarländische Oberlandesgericht folgende Leitsätze veröffentlicht: „Im Verkehrsunfallprozess sind weder der mit der Begutachtung des entstandenen Schadens beauftragte Sachverständige noch der Reparaturbetrieb hinsichtlich der Obliegenheiten zur Schadensminderung Erfüllungsgehilfen des Geschädigten. Der Geschädigte muss sich infolgedessen eine Pflichtverletzung des Reparaturbetriebs, die zu höheren Reparaturkosten