Es muss nicht immer am Pferd liegen….
…wenn ein Reiter vom Pferd fällt. Deshalb haftet der Tierhalter nicht automatisch bei einem Sturz des Reiters gemäß § 833 BGB. Ebensowenig gibt es einen Anscheinsbeweis dafür, dass der Sturz eines Reiters auf das unberechenbare Verhalten von Pferden zurückzuführen ist. Dies ist der Grundtenor eines Urteils des Oberlandesgerichts Hamm vom 18.09.2012 (9 U 162/11). Den