Aufzugskosten nur dann, wenn die Mietwohnung damit auch erreicht werden kann
Ein Mieter muss Aufzugskosten als Nebenkosten nur dann zahlen, wenn seine Mietwohnung mit dem Aufzug auch erreicht werden kann. Das hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 8. April 2009 entschieden (BGH Urteil vom 8.4.2009 Aktenzeichen VIII ZR 128/08).