Schlagwort: Gebrauchtwagenkauf

Ein Austauschmotor muss nicht neu sein

„Bei einem Kauf unter fachunkundigen Privaten kommt der Angabe, das Fahrzeug verfüge über einen „Austauschmotor“, grundsätzlich lediglich der Erklärungsinhalt zu, dass sich nicht mehr der Originalmotor im Fahrzeug befindet.“ so der (von mir korrigierte) Leitsatz eines Urteils des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 29.02.2012 (Aktenzeichen 1 U 12/11 – 35).
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