Das Einleitungsgespräch – Der Beginn des gemeinsamen Mediationsweges

Zunächst stellen wir uns natürlich persönlich vor. Wir fragen danach ab, welche Informationen und Kenntnisse über das Mediationsverfahren bei den Mediand:innen vorhanden sind. Anschließend erläutern wir das Mediationsverfahren, angepasst an die Vorkenntnisse der Klienten. Wir betonen die Wichtigkeit anwaltlicher Beratung zu Mediationsthemen und erinnern die Klienten daran, dass sie die Kontrolle über das Verfahren haben – eine wichtige Information für den Umgang mit ihren Rechtsanwälten.

Motivation und Positionierung – Schlüssel zum Erfolg

Wir erforschen die Motivation der Klienten für die Mediation und klären z.B. in einer Trennungs- oder Scheidungsmediation, wo sie im Trennungsprozess stehen. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine Mediation herausfordernd sein kann, wenn die Beteiligten unterschiedliche Stadien des Trennungsprozesses durchlaufen. Ist eine Partei noch nicht bereit loszulassen, während die andere bereits weitergezogen ist, kann eine Mediation schwierig werden. In solchen Fällen empfehlen wir, zunächst therapeutische Unterstützung zu suchen. Dies gilt entsprechend auch für andere Mediationen. Ein wichtiger Schritt ist hierbei, das Ziel der Mediation bei den Mediand:innen zu erfragen. Wie wollen sie sich nach Abschluss der Mediation fühlen, was soll anders sein als heute?

Ausschlusskriterien und Formalitäten – Klare Rahmenbedingungen

Wir sprechen auch Ausschlusskriterien für die Mediation an, die gelegentlich von den Klienten offenbart werden. Ferner müssen wir prüfen, ob Ausschlusskriterien nach dem Mediationsgesetz vorliegen (z.B. Vorbefassung). Zudem erläutern wir die Formalien und Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten für einzelne Sitzungen und Absageregelungen. Ein wichtiger Bestandteil ist das Durchgehen des Mediationsvertrags mit den Klienten.

Entscheidung und Vertrauen – Die Grundlage für den Weg nach vorn

Erst nach diesen Klärungen können die Klienten entscheiden, ob die Mediation der richtige Weg für sie ist und ob sie sich eine Zusammenarbeit mit uns als Mediatoren vorstellen können. Ein solides Vertrauensverhältnis ist hierbei essentiell. Sollte dies nicht gegeben sein, ist es ratsam, einen anderen Mediator zu suchen.

Die Mediationsvereinbarung – Ein Vertrag für den gemeinsamen Weg

Entscheiden sich die Klienten für die Durchführung eines Mediationsverfahrens mit uns, wird die Mediationsvereinbarung unterzeichnet. Dabei wird auch die Frage der Kostentragung geklärt.

Erste kleine Schritte auf dem gemeinsamen Weg

Erste kleine Schritte auf dem gemeinsamen Mediationsweg unternehmen wir im Rahmen des Einleitungsgesprächs. Damit kann auch der weitere Ablauf schon besser geklärt werden. Interessant ist es sowohl für uns als Mediatoren und auch für die Mediandinnen und Medianden, auf welcher Stufe der Konflikteskalation sie sich befinden. Wir lassen siee sich selbst einordnen auf eine Skala von 0 (ein Herz und eine Seele) bis 10 (totaler Krieg). Diese Einordnung können wir bei jeder Mediationssitzung überprüfen. Wir hoffen, dass die Einordnung irgendwann gegen Null geht (eins bis zwei ist schon eine gute Entwicklung). Anschließend sammeln wir in einem groben Überblick die anstehenden Themen. Hieraus ergeben sich oft Hausaufgaben für die Beteiligten, bestimmte Unterlagen herauszusuchen oder die eigenen Prioritäten zu klären.