Sex mit der Mandantin mag noch angehen – aber die Zeit abrechnen geht gar nicht
Ein amerikanischer Anwalt wurde auf unbestimmte Zeit suspendiert, weil er nicht nur mit einer Mandantin Sex hatte sondern die Zeiten der sexuellen Betätigung auch noch ihr gegenüber abgerechnet hatte. Der Minnesota Supreme Court. entschied, dass der Anwalt frühestens nach einem Jahr und drei Monaten wieder als solcher arbeiten darf.
Der Anwalt und die Frau kannten sich bereits seit längerem. Sie beauftragte ihn dann in ihrem Ehescheidungsverfahren. Während eines Telefonats mit ihr fragte er sie nach ihrer sexuellen Beziehung mit ihrem Ehemann, machte ihr Komplimente wegen ihres Aussehens und fragte sie, ob sie an Sex mit ihm interessiert sei. Sie begannen dann eine Affäre. Pikanterweise rechnete er die Zeiten, in denen sie ihre sexuelle Beziehung pflegten, dann ab, als Besprechungen oder Entwurf von Schriftstücken.
Einige Monate später beendete er die Beziehungen, nachdem es mit der Frau zu Auseinandersetzungen wegen der Beziehung und seiner eigenen Ehe gekommen war. Zwei Tage später legte er auch das Mandat nieder.
Die Frau, die ohnehin wegen einer früheren Missbrauchserfahrung seelische Probleme hatte, unternahm noch am gleichen Tag einen Selbstmordversuch. Im Krankenhaus offenbarte sie dann die Beziehung. Der Anwalt leugnete zunächst, räumte dann aber die Tatsachen ein.
Colorandi causa: Der Anwalt wurde bereits 1997 unter Bewährung gestellt, weil er Kokain konsumiert hatte und dieses von einem Mandanten gekauft hatte.
Hier der Bericht.