Selbstgespräche auch in Österreich
In Österreich ist offenbar die Frage, inwiefern Selbstgespräche im Strafprozess überhaupt verwertbar sind, auch Gegenstand von Diskussionen- Der Wiener Kurier am Sonntag berichtet hier von einer Anklage gegen einen „Österreichischen Taliban“. Der Verteidiger des Angeklagten sieht die Anklage auf tönernen Füßen. Insbesondere fußt die Anklage offenbar auf Selbstgesprächen des Angeklagten als dieser nachts am Computer saß und die Stimme Osama Bin Ladens nachgeahmt hat.
Wenn man nur das Interview des Verteidigers liest, muss man wirklich Zweifel an der Stichhaltigkeit der Anklage haben. Die am Ende des Interviews aufgeworfene Frage, was legitimer Widerstand und was Terrorismus ist, dürfte durchaus berechtigt sein.