Redet Ihr noch miteinander oder habt Ihr schon geerbt?
Eine Volksweisheit
Dies ist – wohl nicht nur im Saarland – ein geflügeltes Wort. Offensichtlich ist es Allgemeingut, dass über den Nachlass gestritten wird. Ich kann das insoweit aus meiner früheren Praxis als Rechtsanwalt bestätigen, als selten mit solcher Vehemenz gestritten wird wie in Erbstreitigkeiten.
Was bleibt nach einem solchen Streit? Genau das, was das Bonmot aussagt, nämlich dass Familien nicht mehr miteinander sprechen und oft Generationen übergreifend zerstritten bleiben.
Eskalation verhindern
Dies alles legt nahe, schon frühzeitig in Erbsachen sich einer dritten Person als Eskalationsverhinderer zu bedienen. Mediation ist das geeignete Mittel. Gerade in Erbstreitigkeiten geht es meist nicht um die Verteilung des Erbes an sich. Hier kommen alle nicht ausgetragenen Konflikte der letzten Jahrzehnte hoch, die manchmal auch von der verstorbenen Person unter der Decke gehalten wurden. Wie ist das Verhältnis der Geschwister untereinander? Wie haben die Eltern ihre Gunst vielleicht – so zumindest aus der Sichtweise der Kinder – ungleich verteilt? Wer hat welche Unterstützung bereits früher bekommen? All das kommt in Erbstreitigkeiten auf den Tisch, auch wenn das meist juristisch keine Rolle spielt. Es prallen unterschiedliche Sichtweisen aufeinander, die Wahrnehmungen sind unterschiedlich und damit auch die jeweils wahrgenommenen Wahrheiten. Diesen Knoten allein lösen zu wollen, ist oft unmöglich.
Mediation tut not
Mediation mit dem strukturierten Vorgehen schafft den Raum, die verschiedenen Sichtweisen auszutauschen. Die Beteiligten hören sich unter Anleitung des/der Mediator:in gegenseitig zu und können so in die Welt der anderen Person eintauchen. Die Herausarbeitung der jeweiligen Interessen öffnet den Raum für kreative Lösungen, mit denen alle zufrieden sein können. Das wichtigste ist, dass die Lösungen nachhaltig sind und das soziale Miteinander weiter zulassen. So kann der in der Überschrift genannte Spruch ad absurdum geführt werden.