Phasen der Mediation: Das Einleitungsgespräch

Phasen der Mediation: Das Einleitungsgespräch

Mediation ist bekanntlich ein strukturiertes Verfahren. Die einzelnen Phasen habe ich bereits in einem früheren Posting vorgestellt.

Die erste Phase ist das sogenannte Einleitungsgespräch.

Nachdem wir uns persönlich vorgestellt haben (Familienmediation führen wir normalerweise in Komediation durch, da die Klienten es gerade in Trennungs- und Scheidungssituationen als angenehm empfinden, einem Paar als Mediatoren gegenüber zu sitzen), erklären wir – abgestuft nach den Vorkenntnissen der Mediationsklienten – nochmals das Mediationsverfahren. Hierher gehört auch der Hinweis darauf, dass es sinnvoll ist, sich über die Mediationsthemen auch anwaltlich beraten zu lassen. Wir erklären den Klienten auch, dass sie Herr des Verfahrens sind und daher allzu stürmischen Rechtsanwälten klarmachen sollten, dass sie nur eine Beratung wünschen (was manchem Rechtsanwalt widerstrebt).

Anschließend klären wir die Motivation der Klienten für das Mediationsverfahren. In Trennungs- und Scheidungsmediationen klären wir auch, wo die Pertner im Trennungsprozess stehen. Unsere Erfahrung aus einer Vielzahl von Mediationen zeigt, dass eine Mediation schwierig ist, wenn die Beteiligten sehr unterschiedlich im Rahmen des Trennungsprozesses positioniert sind. Wenn einer der Partner noch an der Ehe festhalten will und der andere Partner sich bereits vollständig gelöst hat, wird ein Mediationsverfahren nur selten zum Erfolg führen. In einem solchen Fall empfehlen wir zunächst therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Ebenso sprechen wir in dieser Phase die Ausschlusskriterien für die Mediation an. Gelegentlich offenbaren dann die Klienten, dass ein Ausschlusskriterium vorliegt.

Schließlich erklären wir noch die Formalien und die Kosten des mediationsverfahrens. Hierzu gehören natürlich die Kosten der einzelnen Sitzungen, Absageregelungen und vieles mehr. Hierher gehört auch, dass wir den Mediationsvertrag zwischen den Mediatioren und den Klienten im einzelnen durchgehen.

Erst jetzt können die Klienten entscheiden, ob sie ein Mediationsverfahren für sich geeignet halten, den bestehenden Konflikt zu bearbeiten. Ferner können sie jetzt entscheiden, ob sie sich ein Mediationsverfahren mit diesen Mediatoren vorstellen können. Für ein Mediationsverfahren ist es wichtig, dass ein Vertrauensverhältnis zu den Mediatoren besteht. Ist das nicht der Fall, sollte ein anderer Mediator gesucht werden.

Haben sich die Klienten für die Durchführung eines Mediationsverfahrens bei uns entschieden, wird die Mediationsvereinbarung unterzeichnet. Ein erster Punkt, der nach einer Einigung verlangt, ist die Frage der Kostentragung bzw. wie die Kosten zwischen den Klienten aufgeteilt werden.

Meist bleibt am Ende eines Einleitungsgesprächs noch Zeit, zumindest die zu bearbeitenden Themen zu sammeln und zu besprechen, mit welchem Thema die Konfliktpartner die Mediation beginnen wollen.

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556

Kommentar verfassen

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner