Opening Statements in der Mediation
Im Angelsächsischen Raum beginnt (fast) jede Mediation mit dem Opening Statement des Mediators. Dieses Eröffnungsstatement beinhaltet (nach Bedarf) folgende Elemente:
- Vorstellung des Mediators und ggfls. der Medianden
- Würdigung der Bereitschaft der Medianden, den Konflikt einvernehmlich zu regeln
- Erklärung der Mediation und der Rolle des Mediators
- Hinweis auf die Unparteilichkeit und Neutralität des Mediators
- Erklärung des Verfahrens
- Erklärung des Vorgehens bei Einzelgesprächen
- Hinweis auf die Vertraulichkeit
- Regelung der Formalien wie Termine, Dauer der Sitzungen
- Gesprächs- und Verhaltensregeln
- Beantwortung von Fragen der Medianden
- Abschluss einer Mediationsvereinbarung
(nach Christopher W. Moore, The Mediation Process: Practical Strategies for Resolvin Conflict, 3. Auflage). Das unterscheidet sich eigentlich kaum von einem Erstgespräch bei einem hiesigen Mediator, nur dass wir es nicht als Opening Statement bezeichnen.
Im zweiten Schritt geben im angelsächsischen Raum dass oft die Medianden ihre Opening Statements ab. Das ist dann eine Zusammenfassung ihrer (rechtlichen) Standpunkte in knapper Form. Vielfach wird aber auch darauf verzichtet mit der Begründung, die Streitparteien kennen ja bereits die Standpunkte der Gegenseite. Auch wird auf die einführende Darstellung der jeweiligen Positionen verzichtet, um eine Streiteskalation zwischen den Parteien zu vermeiden. Meistens gehen die Verhandlungen zwischen den Parteien dann im Wege des Caucus weiter, das heißt, dass die Medianden nicht von Angesicht zu Angesicht miteinander sprechen, sondern in getrennten Räumen mit dem Mediator sprechen, der zwischen den Parteien hin und her wechselt. Dies wiederum ist in unseren Breiten unüblich, auch wenn im angelsächsischen Kulturbereich gerade der Caucus als das Besondere und das Geheimnis des Gelingens der Mediation angesehen wird.
Ein wenig Opening Statement gibt es aber auch bei uns und zwar in der Phase der Konfliktdarstellung. Auch im mitteleuropäischen Raum erhalten die Medianden die Gelegenheit, den Konflikt aus ihrer Sicht darzustellen, ehe die Themen, die Gegenstand der Mediation sein sollen, gesammelt werden. Vielleicht ist es bei uns weniger formalisiert als im Angelsächsischen. Inhaltlich ist es aber vergleichbar. Lediglich das weitere Mediationsverfahren wird – wie oben bereits erwähnt – meistens im Beisein beider Streitparteien fortgeführt.