Nullsummenspiel

Nullsummenspiel

Bei einem Nullsummenspiel sind die Gewinne und Verluste aller Spiele gleich null. Demnach ist auch jeder Zivilprozess zunächst einmal ein Nullsummenspiel, da der Gewinn des Klägers dem Verlust des Beklagten entspricht. Selbst wenn ein Richter es wollte, kommt er aus dieser Begrenzung nicht heraus, da der Kuchen der möglichen Lösungen (ohne Zustimmung der Parteien) nicht vergrößert werden kann. Meistens bleiben auch die Vergleichsverhandlungen in diesem Bereich (der Richter verunsichert allenfalls beide Parteien in Bezug auf ihre Ergfolgsaussichten, um sie für einen Vergleich weichzukochen).

Dies ergibt sich eindeutig aus § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO. Dort wird klargestellt, dass ein bestimmter Anspruch geltend gemacht werden muss. Dieser Anspruch wird durch den Antrag in eine Position gegossen. Nur hierüber kann gestritten und verhandelt werden.

Dieses Denken in Nullsummenspielen lernt der angehendes Jurist bereits am Anfang des Studiums: Wer will was von wem woraus? Das ist die Frage, um die sich im Zivilrecht alles dreht. Durch dieses Gefangensein im Nullsummendenken werden aber oft wesentliche Aspekte des Konflikts ausgeklammert, da sie juristisch irrelevant sind. Wie hat mir schon mein Ausbilder beim Landgericht beigebracht? Ein Vergleich ist dann gut, wenn beide Parteien unzufrieden sind!

Im Gegensatz zum Nullsummenspiel steht die Win-Win-Lösung, d.h. einen Kooperationsgewinn zu erzielen und Wert zu schöpfen. Dies ist dann möglich, wenn es den Parteien gelingt, für sie wertlose (Teil-)Positionen aufzugeben um dafür etwas zu erhalten, das für sie verhältnismäßig mehr wert ist. Diese Win-Win-Lösung lässt sich nur dann herbeiführen, wenn (zwar ein Positionenwiderstreit aber) kein Interessengegensatz besteht und beide Parteien ihre Interessen artikulieren können. Dann ist der Weg frei, den Kuchen der Lösungsmöglichkeiten zu vergrößern.

Dieser Weg ist zunächst einmal im Zivilprozess aufgrund der Beschränkung auf den Streitgegenstand abgeschnitten. Aufgrund ihrer Ausbildung sind die Juristen in der Regel auch auf das Positionendenken abgerichtet. Der Weg zur Win-Win-Lösung ist daher die Mediation, da in der Mediation das Herausarbeiten der Interessen Teil des Verfahrens ist.

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556

Kommentar verfassen

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner