Noch ein paar Schmankerl zur Hundesteuer

Noch ein paar Schmankerl zur Hundesteuer

Gestern hatte ich einmal die Hundesteuern der Landeshauptstädte verglichen. Bei meiner Recherche sind mit noch ein paar interessante Punkte über den Weg gelaufen.

Es gibt sie noch, die Gemeinde ohne Hundesteuer. Gefunden habe ich allerdings nur ein (alle Gemeinden der BRD zu überprüfen würde meinen zeitlichen Rahmen sprengen). Es ist die Stadt Eschborn bei Frankfurt. Sie erhebt keine Hundesteuer seit 1.1.1999! Wer weitere Gemeinden kennt, in denen keine Hundesteuer erhoben wird, kann mir das ja mitteilen.

Eine gute Idee (wenn schon Hundesteuer erhoben wird) hatte man in Magdeburg. Dort gibt es eine auf nicht ordnungsgemäße Hundehaltung erhöhte Steuer von 250 € gegenüber 96 € für den ersten Hund. Nicht ordnungsgemäß ist die Hundehaltung insbesondere dann, wenn der Hundehalter gegen strafrechtliche Bestimmungen oder innerhalb von 6 Monaten mehrfach gegen Bußgeldbestimmungen verstoßen hat, die in direktem Zusammenhang mit der Hundehaltung oder Hundeführung stehen.

Und nochmal zum Saarland. Hier führt die Landeshauptstadt Saarbrücken die Hundesteuer der Höhe nach eindeutig an. Am billigsten ist es hier in Mettlach mit 40 € für den ersten Hund. Mit zwei Hunden sollte man nach Rehlingen-Siersburg ziehen. Da zahlt man nur 108 € gegenüber 288 € in Saarbrücken. Auch mit 3 Hunden ist es da mit 162 € am billigsten. „Kampfhunde“ werden nur in 5 Gemeinden besonders besteuert und zwar in Fridrichsthal, Völklingen, Mandelbachtal, Schmelz und Eppelborn, wobei Schmelz mit 492 € am stärksten zur Kasse bittet. (Quelle Hundesteuerdatenbank)

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556

Kommentar verfassen

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner