Muss der Mediator Anwalt sein?

Muss der Mediator Anwalt sein?

Manche Rechtsschutzversicherungen legen Wert darauf, dass die/der Mediator/in gleichzeitig Anwalt ist. Auch heben manche Anwaltsmdiatoren hervor, dass sie doch über das notwendige rechtliche Wissen verfügen. Ist es daher besser, eine(n) Mediator/in zu wählen, die/der auch zugleich Anwältin/Anwalt ist?

Nun die Frage ist, welchen Mehrwert das juristische Wissen einer Mediatorin/eines Mediators in dem Mediationsverfahren hat. Zur Beantwortung dieser Frage kommt es entscheidend darauf an, welchen Einfluss eine Mediatorin/ein Mediator auf das Ergebniss der Mediation nimmt bzw. nehmen darf.

Unstreitig dürfte sein, dass auch ein juristischer Mediator auf keinen Fall die Parteien im Einzelnen beraten kann. Dies würde zum einen dem Grundsatz des Verbots der Wahrnehmung widerstreitender Interessen entgegenlaufen (§ 43 a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA). Also kann ein Anwaltsmediator lediglich allgemeine rechtliche Hinweise geben. Die Kosten für eine Beratungsanwältin bleiben den Medianden daher schlichtweg nicht erspart.

Ist die/der Mediator/in allerdings Anhänger der eher evaluativen Spielart der Mediation, so kann das juristische Fachwissen sich in Form von Vorschlägen des Mediators von Vorteil sein. Allerdings wird in Deutschland in der Regel eher die transformative Mediation ausgeübt. Diese Variante der Mediation lehnt es ab, dass die Mediatoren eigene Vorschläge zur Konfliktlösung einbringen (anders als z.B. in den USA, wo viele Mediatoren Lösungen formulieren).

Auch die anwaltliche Mediatorin ist verpflichtet, die Medianden – sofern sie nicht ohnehin juristisch beraten sind – auf die Möglichkeit hinzuweisen, die Vereinbarung bei Bedarf
durch externe Berater überprüfen zu lassen (§ 2 Abs. 6 Mediationsgesetz).

Also auch hier bietet die Einschaltung einer/s Anwaltsmediators/in keinen Mehrwert für die Medianden.

Was bleibt, ist die Kenntnis des juristischen Mediators, ob im konkreten Fall die Abschlussvereinbarung einer bestimmten Form (wie etwa notarielle Form) bedarf. Dies kann aber auch ein Beratungsanwalt mitteilen, der die Abschlussvereinbarung inhaltlich überprüft.

Also letztlich bringt der Einsatz von Anwalts- oder juristischen Mediatoren den Medianden keinen Mehrwert, weder bei den Kosten noch bei dem Inhalt der Lösung. Und manchmal hören sich Vereinbarungen, die von Nichtjuristen formuliert wurden, einfach besser an und sind auch besser verständlich, es fehlt das Juristendeutsch.

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556

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