Mediatoren als Vorsitzende von Einigungsstellen?

Mediatoren als Vorsitzende von Einigungsstellen?

Auf die Idee hat mich bereits vor längerer Zeit der Geschäftsführer eines großen Arbeitgeberverbandes gebracht. Als ich ihm unsere Ausbildung „Mediator/-in im Unternehmen (IHK)“ vorgestellt habe, fragte er mich, ob es nicht eine Aufgabe für Mediatoren sei, den Vorsitz in einer Einigungsstelle gemäß Betriebsverfassungsgesetz zu übernehmen? Ich denke, die Idee ist gut.

Die Einigungsstellen bestehen aus einer gleichen Anzahl Beisitzer, die von der Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite bestellt werden. Den Vorsitz soll eine neutrale Person übernehmen. Auf diesen neutralen Vorsitzenden müssen sich die Parteien (Arbeitgeber und Betriebsrat) einigen. Sollte dies nicht gelingen, wird der Vorsitzende vom Arbeitsgericht bestellt.

Das Verfahren vor der Einigungsstelle ist im wesentlichen nicht vom Gesetz geregelt. Geregelt ist lediglich, dass Beschlüsse der Einigungsstelle mit Stimmenmehrheit gefasst werden und dass der Vorsitzende sich zunächst der Stimme zu enthalten hat. Erst wenn keine Mehrheit zustande kommt, stimmt der Vorsitzende nach weiterer Beratung mit ab.

Wie der Name schon sagt, soll die Einigungsstelle zunächst auf eine Einigung der Parteien hinwirken. Aus diesem Grund könnte ein Mediator als Vorsitzender mit seinem professionellen Handwerkszeug und seinem strukturierten Vorgehen am ehesten den Boden für eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bereiten. Im Interesse des Betriebsfriedens und der weiteren Zusammenarbeit zwischen den Konfliktbeteiligten wäre eine Konsenslösung die beste Möglichkeit. Genau hierauf zielt eine Mediation ab.

Nicht ganz mit der Rolle des Mediators vereinbar wäre die Mitwirkung des Mediators an einer Entscheidung der Einigungsstelle, sofern eine einvernehmliche Lösung nicht zustande kommt. Da aber zunächst eine Einigung herbeigeführt werden soll und bei Scheitern dieser Bemühungen die Einigungsstelle zunächst ohne Beteiligung des Vorsitzenden=Mediators abstimmt und erst, wenn hier keine Mehrheit zustande kommt, der Vorsitzende (Mediator) dann das Zünglein an der Waage spielt, würde das die Rolle des Vorsitzenden als Mediator nicht so verwässern oder stören, dass eine Mediation so nicht möglich wäre.

Gerade die vier Kernphasen der Mediation: Konfliktdarstellung/Themensammlung, Konflikterhellung, Lösungssuche und Vereinbarung würden die Bearbeitung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber lösungsorientiert fördern. Es gäbe keine Gewinner und Verlierer sondern Menschen, die ihre Konflikte im Konsens wirklich lösen können anstatt sich die Lösung von einem Dritten vorgeben zu lassen. Das wäre eine Emanzipation der Konfliktlösung, die den Beteiligten, Arbeitgebern wie Arbeitnehmer, gut zu Gesicht stehen würden.

Zwar mag das Vorgehen eines Mediators den Beteiligten im Einigungsstellenverfahren ungewöhnlich vorkommen, da das Verfahren vor den Einigungsstellen bisher überwiegend von Juristen der Arbeitsgerichtsbarkeit gestaltet wurde. Aber das Verfahren muss ja nicht wie ein Gerichtsverfahren ablaufen, zumal Gerichtsverfahren nicht gerade berühmt dafür sind, Konflikte zu lösen (sie entscheiden Konflikte). Deshalb ist es zum Beispiel auch nicht üblich, Visualisierungstechniken zu nutzen, Kreativität Raum zu geben und so weiter. Wenn es aber über Mediation gelingt, den Konflikt zu lösen, ist den Beteiligten besser gedient als mit formalem Vorgehen eine Mehrheitsentscheidung herbeizuführen, bei der es immer Gewinner und Verlierer gibt.

Deshalb mein Appell an Betriebsräte und Arbeitgeber: Gebt den Mediatoren die Chance, ihr Können in der Einigungsstelle unter Beweis zu stellen!

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde ausschließlich die männliche Form gewählt. Gemeint sind selbstverständlich alle Geschlechter.

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556

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