Mediation zwischen Unternehmen

Mediation zwischen Unternehmen

In Deutschland werden die Möglichkeiten von Mediation zwischen Unternehmen noch viel zu wenig wahrgenommen. Das liegt nicht daran, dass Mediation einen schlechten Ruf bei den Verantwortlichen der Unternehmen hätte. Schaut man sich die PWC Studie „Praxis des Konfliktmanagements deutscher Unternehmen“ von 2007 an, so kann man dort nachlesen, dass Mediation mit 73,9% nach Verhandlung als zweitbeste Lösung genannt wurde (Seite 9). Das geht auch in Ordnung, da im Konfliktfall immer zuerst versucht werden sollte, den Konflikt in direkten Verhandlungen unmittelbar mit dem anderen Konfliktpartner zu lösen und Mediation eigentlich immer der zweitbeste Lösungsweg sein kann. Soweit die Theorie. In der Praxis sieht es aber (leider) ganz anders aus. Dort haben die Forscher der Viadrina und PWC herausgefunden, dass bei der tatsächlichen Anwendung Mediation den letzten Platz einnimmt (Seite 8). Davor rangieren Verhandlung, Gerichtsverfahren, Schiedsgerichtsverfahren, Schiedsgutachten und Schlichtung (in absteigender Reihenfolge). Und dies obwohl Gerichtsverfahren bei den Vorteilswerten abgeschlagen auf dem letzten Platz stand.

Was also hindert Unternehmen, Mediation entsprechend den erkannten Vorteilen auch als Methode der Konfliktlösung zu nutzen? Die oben genannte Studie hat herausgefunden, dass es nicht an fehlenden Kenntnissen über Mediation liegt. Eher liegt es daran, dass die Befragten Unternehmen mit der Zuverlässigkeit und Ergebnissicherheit des deutschen Gerichtssystems zufrieden sind, wenn auch die Dauer und die Kosten bemängelt werden. Hinzu kommt dann noch die Macht der Gewohnheit, will sagen, der normale Workflow von Juristen beinhaltet nach der außergerichtlichen Verhandlung eben die Klage als nächsten Schritt und nicht die Mediation.

Dies gilt um so mehr, als die Juristen einräumen müssten, dass sie den Konflikt nicht durch eigene Verhandlungen lösen konnten, wenn sie einen Mediator als neutralen Verhandlungsführer anschließend beauftragen würden. Da ist es gesichtswahrender, das Gericht anzurufen. Da entscheidet auch ein Dritter, aber das Setting ist eben völlig anders als bei außergerichtlichen Konflitkbeilegungsmethoden.

Gleichwohl sollten Unternehmen im Konfliktfall Mediation bei Scheitern der außergerichtlichen Verhandlung auch tatsächlich in Betracht ziehen. Die Gründe:

  • Schnelligkeit
  • Kosten
  • Nichtöffentlichkeit
  • Aufrechterhaltung der Beziehungen
  • Autonomie der Verfahrensgestalung

Mediationsverfahren sind in aller Regel in wesentlich kürzerer Zeit abgeschlossen als ein Gerichtsverfahren, zumal wenn es noch über mehrere Instanzen betrieben wird.

Die Kosten eines Rechtsstreits richten sich – so zumindest die gesetzliche Vergütung der Anwälte – nach dem Streitwert. Demgegenüber wird das Mediationsverfahren auf Stundenvergütungsbasis abgerechnet. Dies wird normalerweise wesentlich günstiger sein als das Gerichtsverfahren mit Answaltsvergütung, Gerichtskosten und eventuell noch Sachverständigenkosten.

Gerade für Unternehmen stellt es oft einen Vorteil dar, wenn das Verfahren der Mediation – im Gegensatz zum Gerichtsverfahren – nicht öffentlich ist. So können auch Präzedenzfälle vermieden werden.

Der große Vorteil der Mediation ist, dass Konflikte so gelöst werden, dass die (Geschäfts-) Beziehungen aufrecht erhalten werden. Bei einem Gerichtsprozess gibt es Gewinner und Verlierer und meist (nicht immer) bleiben die Geschäftsbeziehung und die persönliche Beziehung zwischen den involvierten Personen auf der Strecke.

In der Mediation bestimmen die Beteiligten den Inhalt und das Ergebnis der Mediation. Sie bleiben auch selbstbestimmt bei der Fortführung oder Beendigung des Mediationsverfahrens. Anders beim Prozess. Dort bestimmen die Verfahrensordnungen und die Richter allein das Vorgehen. Zumindest die Beklagtenseite kann sich dem Verfahren nicht entziehen (der Kläger kann die Klage immerhin zurücknehmen –  mit allen Kostenfolgen).

Die PWV Studie stammt von 2007. Seitdem hat sich trotz Mediationsgesetz und den besseren Möglichkeiten der Gerichte, Mediation vorzuschlagen und Prozesse auszusetzen, nichts tiefgreifend geändert. Es scheint doch lang zu dauern, bis sich gewohnte Workflows ändern oder aber wir brauchen ein so unvorhersagbares Gerichtsverfahren wie in den angelsächsischen ländern.

Gerfried Braune

Mediator, Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556

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