Mediation: Der Umgang mit Sucht und psychischen Erkrankungen
Wie Mediatoren mit dem (häufigen) Problemen von stoffgebundenen und nicht stoffgebundenen Süchten und psychischen Erkrankungen umgehen sollen, ist umstritten. Die einen plädieren dafür, in solchen Fällen Mediation von vorn herein auszuschließen während die anderen Mediation auch hier für möglich halten.
Zunächst ist es wichtig, dieses Thema bei einm Erstgespräch mit potentiellen Mediationsklienten zu benennen und auf die Problematik hinzuweisen. Daher ist die Frage, ob bei einem oder beiden Klienten eine Suchtproblematik oder eine psychische Erkrankung vorliegt, bei uns immer Thema im Erstgespräch. Allerdings haben wir auch die Erfahrung gemacht, dass dieses Thema dann oft erst in einem späteren Stadium der Mediation tatsächlich von den Klienten thematisiert wird, oft auch erst dann, wenn wir darauf hinweisen, dass nach unserem Eindruck eine solche Problematik vorliegt.
Die Frage, ob dann eine Mediation abgelehnt oder abgebrochen werden sollte oder muss, hängt letztlich von der Frage ab, inwieweit der betroffene Klient in der Lage ist, seine Interessen eigenverantwortlich wahrzunehmen und getroffene Vereinbarungen auch einzuhalten. Gerade mit Klienten mit Suchtproblematik haben wir die Erfahrung gemacht, dass diese nicht in der Lage sind, getroffene Vereinbarungen einzuhalten. Dass man eine Mediationssitzung ablehnt, wenn ein Klient gerade akut betrunken ist, ist selbstverständlich, da hier eigenverantwortliches Handeln ausgeschlossen ist. Aber auch bei einer nichtstofflichen Sucht (z.B. Spielsucht) ist – su unsere Erfahrung – eine verlässliche Einhaltung von Absprachen eher die Ausnahme. Ein Minimum an verlässlichkeit ist aber Grundlage jeder Mediation.
Ähnlich verhält es sich mit psychischen Erkrankungen. Wer einmal mit einem manischen Klienten eine Mediationssitzung durchgeführt hat, wird dieses atemberaubende Erlebnis nicht vergessen. Hier werden sämtliche Probleme im Handstreich (scheinbar) erledigt. Ebensowenig macht es Sinn, mit einem tiefdepressiven Klienten Mediation zu versuchen. Maß kann auch hier nur sein, inweit der Klient in der Lage ist, seine Interessen angemessen wahrzunehmen. Dem Mediatior sollte diese Frage immer bewusst sein und er muss ständig überprüfen, ob er die weitere Durchführung der Mediation verantworten kann. Im Zweifel sollte er die Mediation lieber aussetzen und dem Klienten professionelle Hilfe empfehlen und die Mediation erst nach Abschluss der Therapie oder nach Wiederherstellung der Eigenverantwortlichkeit fortzusetzen.
Wer selbst keine Kenntnis über Sucht und psychische Erkrankungen hat, sollte sich hier als Mediator kundig machen. Gerade Klienten mit Suchterkrankungen sind Meister darin, ihren Gegenüber über die Sucht zu täuschen und auszutricksen.
Gerade in Familiensachen machen meine Frau und ich Mediation in Form der Komediation. Einmal ist es für Paare in der Familienmediation angenehm, dass ihnen als Mediatoren ein Paar gegenübersitzt, so dass die Gefahr, dass eine(r) von der Allianz der Andersgeschlechtlichen über den Tisch gezogen wird, nicht besteht. Zum anderen ist meine Frau Diplom-Sozialpädagogin, so dass wir uns auch von den Berufen in der Mediation ergänzen können. Meine Frau hat auch lange Zeit im Bereich Sucht gearbeitet, so dass sie ein weitaus feineres Gespür dafür hat, ob eine Suchtproblematik vorliegt.