Man könnte auch die vorhandenen Möglichkeiten nutzen!

Man könnte auch die vorhandenen Möglichkeiten nutzen!

Ein Ergebnis des Evaluationsberichts zum Mediationsgesetz ist – welche Überraschung! – dass Mediation zu wenig in Anspruch genommen wird und zu unbekannt ist. Das gilt auch für das Güterichterverfahren.

Das liegt meiner Meinung nach aber unter anderem auch daran, dass die Möglichkeiten, die mit den Gesetzesänderungen des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung nicht wahrgenommen werden. So wurde damals vor  5 Jahren auch der § 253 ZPO dahingehend ergänzt, dass in der Klageschrift angegeben werden soll (leider nicht muss), ob der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen. Fragen Sie einmal Anwälte, ob sie diese Angabe in der Klageschrift gemacht haben oder machen und fragen Sie einmal Zivilrichter, ob sie bei fehlender Angabe bei der Partei zurückgefragt haben. Sie werden erkennen, dass diese Vorschrift bis heute den meisten Anwälten und Richtern völlig unbekannt ist. Das schafft kein Bewusstsein für Mediation.

Ein zweiter Grund für die fehlende Akzeptanz bzw. das fehlende Verweisen auf Mediation durch die Gerichte ist, dass dort keinerlei Kenntnis vorhanden ist, welche Fälle denn für Mediation geeignet sind. Ich hatte bereits einmal in einem Blogbeitrag (vor bald 3 Jahren) auf eine Veröffentlichung der Rechtsanwälte Lamadé hingewiesen. Dort sind die Kriterien gut zusammengefasst und das sollte zur Pflichtlektüre aller Juristen werden.

Der Bericht geht aber in keiner Weise auf andere Möglichkeiten ein, Mediation zu stärken, außer der Mediationskostenhilfe. Eine weitere Möglichkeit wäre – wie es bereits in Kindschaftssachen möglich ist (§ 81 FamFG) – die Kosten zu Lasten der Partei umzuverteilen, die sich geweigert hat, an einer Mediation teilzunehmen. Hier hätte ich den Verfassern des Berichts in wenig mehr Fantasie und Kreativität gewünscht.

Ich denke, dass es in den nächsten Monaten einen erheblichen Diskussionsbedarf gibt, wie Mediation vorangebracht werden kann. Diese Diskussion sollte über die Frage der Zertifizierung hinausgehen, deren Wert zumindest derzeit für die potenziellen Kunden nicht ersichtlich ist.

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556

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