Lohnt sich dafür der Aufwand?
Kürzlich bin ich beim Güterichter-Forum (ich wusste gar nicht, dass es so was gibt) über die Statistik 2012 (eine neuere habe ich leider nicht gefunden) gestolpert. Schon interessant, welche große Akzeptanz das derzeitige Lieblingskind der Justizminister hat. Im Durchschnitt hat 2012 jeder der 1292 Güterichter an den 380 Gerichten, die mit Güterichter ausgestattet waren, sage und schreibe 6 Fälle bearbeitet, immerhin alle 2 Monate einen. Toll! Lohnt dafür der Aufwand, Richter als Güterichter (oder gar als Mediatoren) ausbilden zu lassen?
Am fleißigsten im Verweisen von Rechtsstreitigkeiten an den Güterichter waren die Landgerichte in Zivilsachen, waren es doch mehr als die Hälfte aller bundesweit in Güte verhandelten Fälle. Güterichter mussten überhaupt in 80 % der Fälle in Zivilsachen tätig werden. Die Erfolgsquote der Güterichter in Zivilsachen betrug immerhin fast 67 %, kein schlechter Wert, wenn man berücksichtigt, dass die Parteien daran immer mehr oder weniger freiwillig (wohl eher weniger freiwillig) daran teilnehmen.
Relativ viel zu tun haben auch die Güterichter an den Sozialgerichten (mehr als 9 Fälle pro Jahr und Güterichter) und mit einer beachtlichen Erfolgsquote von 86 %, was bei dieser Materie doch verwundert.
Zweifel bleiben allerdings ob der Qualität der güterichterlichen Tätigkeit. Betrachtet man die Ausbildung, so verstärken sich die Zweifel: Die Saarländischen und Rheinland-Pfäözischen Richter erhalten offenbar lediglich einen Einführungskurs (3 Tage) und einen Vertiefungskurs (2 Tage), das war’s! Das sind alles in allem 30 (Zeit-) Stunden Ausbildung. Das Mediationsgesetz erwartet laut Begründung zum Gesetz mindestens 120 Stunden Ausbildung zum Mediator, also mindestens das Vierfache!
Und entlastet wird die Justiz hierdurch nicht, im Gegenteil. Im Fall einer gütlichen Einigung hatte die Justiz Mehraufwand, ohne dass hierfür Gerichtskosten anfallen! Es ist und bleibt ohnehin zweifelhaft, ob der Staat einfach in Bereichen, in denen freiberufliche Anbieter (mehr als genug) vorhanden sind, dieselbe Leistung für lau anbieten darf und dann noch mit schlechter ausgebildeten Personen, nur damit man sich als Justizminister einen Orden an die Brust heften kann. Sinnvoller wäre es, die außergerichtliche Mediation zu stärken (so sollte es aufgrund des Titels des Gesetzes auch sein „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“). Das würde bei entsprechender Verbreitung der Mediation zu einer echten Entlastung der Justiz führen, weil eine Vielzahl von Verfahren gar nicht erst bei Gericht aufschlügen.