Let’s agree to disagree

Let’s agree to disagree

Manche Ausdrücke in der englischen Sprache sind schön kurz und prägnant. Das gilt auch für den Ausdruck im Titel. Lasst uns uns einigen, dass wir uneins sind, hört sich nicht so gut an.

Dieses „Let’s agree to disagree“ kann durchaus auch das Ergebnis einer Mediation sein. Oft sind die Beteiligten einer Mediation einschließlich des Mediators viel zu sehr darauf kapriziert, einen Konsens in allen Fragen zu erreichen. Dies soll natürlich das Ziel einer Mediation sein. Aber eine Mediation muss nicht daran scheitern, dass man in einer Frage keine Übereinstimmung erzielen kann. Man kann dann festhalten, dass in diesem Punkt (zunächst) keine Einigung gefunden wurde.

Man kann sich anschließend auf ein faires Verfahren einigen, wie dieser Punkt der Uneinigkeit in einem von beiden Parteien akzeptierten Verfahren geklärt werden kann. Das könnte einmal bei Sachfragen im Wege der Einholung eines Schiedsgutachtens geschehen. Ähnlich wäre auch die Einschaltung eines von beiden Konfliktparteien akzeptierten Schiedsrichters. Man könnte auch zwei Versionen der die Mediation abschließenden Vereinbarung aushandeln und vereinbaren, dass die Partei, die die für sie günstigere Version durchsetzen will, gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt. Z.B. könnte eine Vereinbarung über Unterhalt in verschiedener Höhe getroffen werden und die Partei, die den höheren Unterhalt haben will, klagt dann die Differenz ein. Dem Gericht könnte dann auch klar gemacht werden, dass es sich nur mit den Aspekten auseinandersetzen muss, die streitig sind, weil bezüglich des Rests die Parteien sich bereits geeinigt haben.

Der Fantasie der Beteiligten hinsichtlich der Frage, wie der Streitige Punkt geklärt werden soll, sind keine Grenzen gesetzt (außer vielleicht verfahrensrechtliche und natürlich gesetzliche Grenzen). Die Parteien müssen dann nur einen Konsens über den Weg finden,die Streitfrage zu klären.

Daher müssen in der Mediation direkt nicht zu lösende Streitpunkte kein Hindernis auf dem Weg zu einer konsensualen Konfliktlösung sein. Das „we agree to disagree“ ist auch eine Einigung, wenn man sich über den Weg zurr (fremdbestimmten) Klärung einigen kann.

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556

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